Winterdienst für Schulen und Liegenschaften im Landkreis Augsburg

Ausführung:

Augsburg

Bayern

Frist:

01.04.2025 10:00 Uhr

Art der Leistung:

Die Winterdienstperiode umfasst den 01.11. bis einschließlich 31.03. Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte muss bis 07:00 Uhr erfolgt sein. Es handelt sich um 9 Schulen und 3 Einrichtungen des Landkreises Augsburg.
Winterdienst für 9 Schulen
Winterdienst für 3 Einrichtungen
Zeitraum: 01.11. bis 31.03.
Beseitigung von Schneeund Eisglätte bis 07:00 Uhr
Winterdienste
Schneebeseitigungen
Eisglättebeseitigungen
Schulen
Liegenschaften
Unterlagen
Id: db4f1af6-9c7b-4389-994d-51bcb1b4ad35