Wartungsvertrag über die wiederkehrende Prüfung von Zwischengeschirren in Deutschland
Ausführung:
Peine
Niedersachsen
Frist:
25.07.2025 10:00 Uhr
Art der Leistung:
Gemäß der Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS) § 13 Abs. 2 müssen Zwischengeschirre und Unterseilaufhängungen durch einen anerkannten Sachverständigen geprüft werden. Gegenstand der Ausschreibung ist der Transport, die Aufarbeitung sowie die Prüfung der Zwischengeschirre und Unterseilaufhängungen der Schachtanlagen Konrad, Morsleben und Gorleben.
Prüfung von Zwischengeschirren
Prüfung von Unterseilaufhängungen
Transport und Aufarbeitung der Komponenten
Regelprüffristen von 24 Monaten gemäß BVOS
Wartungsverträge
Prüfungen
Zwischengeschirre
Unterseilaufhängungen
Schachtanlagen
Bergverordnung
BVOS
Id: badfb932-ca31-4b48-867e-6cd40b0ce72b