Sonderprüfung (Anlassprüfung) nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG in Hessen
Ausführung:
Bonn
Hessen
Frist:
09.07.2025 00:59 Uhr
Art der Leistung:
Es soll eine Sonderprüfung bei einem Kreditinstitut mit Schwerpunkt auf Themengebieten des KWG durchgeführt werden. Dabei soll insbesondere der ICAAP geprüft werden. Durch die Prüfung soll festgestellt werden, ob das Institut über angemessene und wirksame Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit verfügt (§ 25a Abs. 1 KWG). Dies ist anhand der einschlägigen Regelungen - insbesondere AT 2.2, 4.1, 4.2 und 4.3 des Rundschreibens 06/2024 (BA) - Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk vom 29.05.2024 - zu beurteilen.
Sonderprüfung bei einem Kreditinstitut
Schwerpunkt auf ICAAP
Prüfung der Risikotragfähigkeit gemäß § 25a Abs. 1 KWG
Beurteilung anhand von AT 2.2, 4.1, 4.2 und 4.3 des Rundschreibens 06/2024 (BA)
Mindestanforderungen an das Risikomanagement MaRisk vom 29.05.2024
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Id: 93ba0cc1-6937-4c52-8ba7-1822f3e5bdfc