RV Prüfung von Lüftungsanlagen in Dortmund

Ausführung:

Dortmund

Nordrhein-Westfalen

Frist:

18.06.2025 21:00 Uhr

Art der Leistung:

Die Stadt Dortmund beabsichtigt, Prüfungen von Lüftungsanlagen gemäß der Prüfverordnung Nordrhein-Westfalen (PrüfVO NRW) und der Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (LüAR NRW) durchführen zu lassen. Zugelassen sind nur Prüfsachverständige, die die Anforderungen der PrüfVO NRW erfüllen.
Prüfungen von Lüftungsanlagen in verschiedenen städtischen Gebäuden
Erforderliche Anerkennungen sind mit der Angebotsabgabe einzureichen
Geltungszeitraum: 01.10.2025 bis 29.02.2028
Einhaltung der §§ 3 bis 7 und § 8 der PrüfVO NRW
Prüfungen
Lüftungsanlagen
PrüfVO NRW
Prüfsachverständige
brandschutztechnische Anforderungen
LüAR NRW
Unterlagen
Id: 96bac28d-0823-4475-a1b7-9c384e684803