Rahmenvereinbarung für Bergen und Abschleppen von Fahrzeugen in Bergen

Ausführung:

Augsburg

Bayern

Frist:

14.04.2025 00:59 Uhr

Art der Leistung:

Gegenstand des Vertrages ist eine Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV. Die Rahmenvereinbarung umfasst das Bergen, Abschleppen, Schleppen, Transportieren und Versetzen von Fahrzeugen aller Art mit einer zulässigen Gesamtmasse bis einschließlich 3,50 t sowie für die Gruppen Schwerverkehr I und II gemäß ARB. Zudem beinhaltet sie die sichere Verwahrung der Fahrzeuge und deren Herausgabe im Auftrag der Polizei.
Bergen von Fahrzeugen aller Art
Abschleppen von Fahrzeugen bis 3,50 t
Transportieren und Versetzen
Sichere Verwahrung auf eigenem oder angemietetem Gelände
Herausgabe der Fahrzeuge im Auftrag der Polizei
Berücksichtigung der Gruppen Schwerverkehr I und II gemäß ARB
Bergen
Abschleppen
Schleppen
Transportieren
Versetzen
Fahrzeugverwahrung
Polizeihilfe
Schwerverkehr
ARB
Unterlagen
Id: ac91f692-b727-4970-9213-8eded0ae8cdb