Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung in Dresden

Ausführung:

Dresden

Sachsen

Frist:

06.06.2025 11:00 Uhr

Art der Leistung:

Die Auftraggeberin schließt mit insgesamt drei geeigneten Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung gemäß AÜG. Gegenstand ist die Überlassung von kaufmännischen und technischen Mitarbeitern an die Auftraggeberin. Die überlassenen Arbeitskräfte werden in die Betriebsorganisation der Auftraggeberin eingegliedert und erbringen ihre Leistungen dort.
Überlassung von kaufmännischen und technischen Mitarbeitern
Sieben Profile/Stellentypen
Zentrale Disposition für geplante Standorte bundesweit
Feste Ansprechpartner für die Auftraggeberin
Keine garantierte Abnahmemenge, Höchstabnahmemenge 50% über geschätztem Bedarf
Arbeitnehmerüberlassung
Rahmenvereinbarung
AÜG
kaufmännische Mitarbeiter
technische Mitarbeiter
Personalüberlassung
Dienstleistung
Unterlagen
Id: 597cb2ae-5639-4840-b968-e7d8760478db