Kernbohrungen für die Stadthalle Braunschweig

Ausführung:

Braunschweig

Niedersachsen

Frist:

22.03.2025 12:00 Uhr

Art der Leistung:

Für die Sanierung der Stadthalle Braunschweig wird die Durchführung von Kernbohrungen vergeben. Die Arbeiten sind nach Anweisung der Bauleitung abschnittsweise bzw. in unterschiedlichen Geschossen fertig zu stellen. Vor Ausführung der Arbeiten muss eine gemeinsame Begehung mit der örtlichen Bauüberwachung und dem Architekten stattfinden. Das Gebäude unterliegt dem Denkmalschutz. Kernbohrungen und Aussparungen dürfen nur nach vorheriger Freigabe durch den Statiker durchgeführt werden.
Durchführung von Kernbohrungen
Abschnittsweise Arbeiten in unterschiedlichen Geschossen
Gemeinsame Begehung mit Bauüberwachung und Architekten
Denkmalschutz beachten
Freigabe durch Statiker erforderlich
Kernbohrungen
Sanierungen
Denkmalschutz
Bauüberwachung
Statiker
Bauleitung
Unterlagen
Id: 01db095a-fc41-4a1b-a5e4-0cd66fa61582