IT-System zur Umsetzung strafprozessualer Maßnahmen in Duisburg

Ausführung:

Duisburg

Nordrhein-Westfalen

Frist:

17.07.2025 13:00 Uhr

Art der Leistung:

Es wird ein IT-System zur Umsetzung der strafprozessualen Maßnahmen nach § 100a Abs. 1 S. 2, 3 StPO und präventiven polizeilichen Maßnahmen nach § 20c Abs. 2, 3 PolG NRW beschafft. Das System muss die Überwachung aus der Ferne ermöglichen und marktübliche TK-Endgeräte unterstützen. Es muss höchsten technologischen Anforderungen genügen und rechtliche Bestimmungen einhalten.
IT-System zur Überwachung aus der Ferne
Unterstützung marktüblicher TK-Endgeräte (Smartphones, Tablets, Desktop PCs)
Anpassungsfähigkeit an rechtliche Vorgaben
Skalierbarkeit für wachsende Datenvolumina
Optionaler Abruf von bis zu 500 Personentagen für zusätzliche Tätigkeiten
IT-Systeme
strafprozessuale Maßnahmen
präventive polizeiliche Maßnahmen
Überwachung
Datenschutz
Kernbereichsschutz
technische Anforderungen
Skalierbarkeit
Wartung
Unterlagen
Id: e62eec77-b07b-4455-b62c-12e5eb0b0b9f