Entsorgung gefährlicher Abfälle in Berlin

Ausführung:

Berlin

Berlin

Frist:

04.03.2025 09:10 Uhr

Art der Leistung:

Es soll gefährlicher Abfall angenommen werden. Der zu entsorgende gefährliche Abfall muss in den Bundesländern Berlin / Brandenburg in einer BImSchV-genehmigten Anlage verwertet werden (Bodenwaschanlage). Entsorgung-Deponiekosten 17 01 06* T.
Gefährlicher Abfall
Verwertung in BImSchV-genehmigter Anlage
Entsorgung-Deponiekosten 17 01 06* T.
Entsorgung
gefährlicher Abfall
BImSchV
Deponiekosten
Bodenwaschanlage
Unterlagen
Id: c9fe312f-ae8e-404f-bcfe-1ae3705de894