Entsorgen von gefährlichem Abfall in Berlin
Ausführung:
Berlin
Berlin
Frist:
04.03.2025 09:30 Uhr
Art der Leistung:
Es soll gefährlicher Abfall angenommen werden. Der zu entsorgende gefährliche Abfall muss in den Bundesländern Berlin / Brandenburg in einer BImSchV-genehmigten Anlage verwertet werden (Bodenwaschanlage). Entsorgung-Deponiekosten 17 01 06* T.
gefährlicher Abfall
Annahme und Verwertung in BImSchV-genehmigter Anlage
Entsorgung-Deponiekosten 17 01 06* T
Entsorgung
gefährlicher Abfall
BImSchV
Verwertung
Deponiekosten
Id: 007238d7-41c4-4320-a4cb-eb18da153e30