Durchführung der Tierkörperbeseitigung 2026 - 2030

Ausführung:

Steinfurt

Nordrhein-Westfalen

Frist:

14.08.2025 11:30 Uhr

Art der Leistung:

Der Kreis Steinfurt beabsichtigt, ab dem 01.01.2026 die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten in einer Menge von etwa 7.000 t jährlich bei etwa 1.700 Anfallstellen nach § 3 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 TierNebG im Wege der Beleihung auf ein Entsorgungsunternehmen zu übertragen.
Beseitigung von tierischen Nebenprodukten (Falltiere, Schlachtabfälle, Folgeprodukte usw.)
Menge: etwa 7.000 t jährlich
Anfallstellen: etwa 1.700
Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung im gesamten Gebiet des Kreises Steinfurt
Sonderabfuhr bei Schadensereignissen (Tierseuchen, Havarien, Stallbrände, Verkehrsunfälle usw.)
Tierkörperbeseitigung
tierische Nebenprodukte
Entsorgungsunternehmen
Abholung
Sammlung
Kennzeichnung
Beförderung
Sonderabfuhr
Lagerung
Behandlung
Verarbeitung
Sektion
TierNebG
Unterlagen
Id: d236cc02-d3ff-4c60-9704-589df860cb0b