Betriebsärztliche Betreuung der Kreisverwaltung in Göttingen

Ausführung:

Göttingen

Niedersachsen

Frist:

23.04.2025 10:00 Uhr

Art der Leistung:

Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von arbeitsmedizinischer Beratung und Betreuung nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG), den einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sowie den Unfallverhütungsvorschriften (zzt. DGUV Vorschrift 2). Der betriebsärztliche Dienst nimmt die in § 3 ASiG genannten Aufgaben wahr und unterstützt den Landkreis in Fragen des Gesundheitsschutzes.
Bereitstellung von arbeitsmedizinischer Beratung
Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen
Überprüfung und Beobachtung der betrieblichen Verhältnisse
Belehrung der Beschäftigten
Mindestens ein Präsenztag pro Woche in der Kreisverwaltung
Betriebsärzte
Arbeitsmedizin
Gesundheitsschutz
Arbeitsschutzbestimmungen
DGUV Vorschrift 2
Sicherheitsingenieure
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Unterlagen
Id: cba80262-ba62-4d99-953c-f6e4eac9c257