Bauherrenvertretung für den Breitbandausbau in St. Peter II
Ausführung:
Breisgau-Hochschwarzwald
Baden-Württemberg
Frist:
25.06.2025 12:00 Uhr
Art der Leistung:
Für den kommunalen Breitbandausbau wird ein Bauüberwachungsbüro eingerichtet, das die Bauoberleitung übernimmt. Die Regelungen der Zuwendungsbescheide sind zwingend einzuhalten.
Einrichtung eines Bauüberwachungsbüros im Umkreis von max. 30 km
Durchführung der Bauoberleitung im Rahmen des Breitbandausbaus
Eigenverantwortliche Erbringung der Leistungen durch den AN
Regelmäßige Teilnahme an Jour Fixe Terminen
Einhaltung der Vorgaben der Zuwendungsbescheide und Förderprogramme
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Zuwendungsbescheide
Förderprogramme
Id: bdbfe404-9027-42e4-be8c-515290636af4