Arbeitnehmerüberlassung von Strahlenschutzfachkräften (IHK) und Strahlenschutzbeauftragten (SSB) in Ahaus

Ausführung:

Ahaus

Nordrhein-Westfalen

Frist:

21.08.2025 17:00 Uhr

Art der Leistung:

Die BGZ benötigt qualifiziertes Personal des Strahlenschutzes für die Einlagerung von hochradioaktiven sowie schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in das Zwischenlager Ahaus. Die Einlagerung erfolgt in zwei Schichten ohne Wochenend- und Feiertagsarbeit. Der Auftragnehmer muss die Mitarbeiter entsprechend der EqualPay-Regelung entlohnen.
Strahlenschutzfachkräfte (IHK): ca. 12.000 Stunden/Jahr
Strahlenschutzbeauftragte (SSB): ca. 4.000 Stunden/Jahr
Einlagerung von 152 Behältern der Bauart Castor THTR/AVR
Zutrittsgenehmigung notwendig, Personal mit Zuverlässigkeitsüberprüfung der Kategorie 1 gemäß AtZüV erforderlich
Arbeitnehmerüberlassung
Strahlenschutzfachkräfte
Strahlenschutzbeauftragte
hochradioaktive Abfälle
schwachradioaktive Abfälle
mittelradioaktive Abfälle
Einlagerung
EqualPay
AtZüV
StrlSchG
StrlSchV
Unterlagen
Id: 5c85ec99-f50b-40ba-b04e-0d16b495c8bb