Ausschreibung
Open-House-Verträge über Adapalen und Benzoylperoxid in Deutschland
Ausführung:
Bayern
Frist:
31.12.2025 23:59 Uhr
Leistungsbeschreibung:
Im Open House Verfahren sind Arzneimittel entsprechend der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel) ausgeschlossen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über verschiedene Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2025, Vertragsende ist der 30.09.2027. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich.