Fahrschulausbildung - Deutschland
Durchführung von Fahrschultätigkeiten Klasse B/C/CE und Weiterbildungsmaßnahmen in Duisburg
Frist: 04.11.2025 10:00 Uhr
Die Leistungen sind gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz zu erbringen. Qualifiziertes Lehrpersonal und geeignete Fahrzeuge sowie Schulungsräume sind bereitzustellen. Teilnahmebescheinigungen gemäß § 6 BKrFQV sind digital vorzulegen. Die Leistungen sind in deutscher Sprache durchzuführen.
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