Lärmschutzwände / Schallschutzanlagen - Niedersachsen
Lärmschutzanlagen - AD Kirchheim, A7 Ost, Los 3
Frist: 17.11.2025 11:00 Uhr
AD Kirchheim, A7 Ost, Los 3 - Lärmschutzanlagen - BMP
Herstellung einer Lärmschutzwand in Streckenabschnitt V der Linie 8, Weyhe-Leeste
Frist: 20.10.2025 15:00 Uhr
Die folgende Lärmschutzwand ist zu errichten: LSW 7 - Südseite von Blockener Straße bis Stuhrer Landstraße von Stat. 5,3+78,00 bis Stat. 5,6+42,000 Länge: 264 m Regelhöhe: 1,50 m über SOK. Die Lärmschutzwand verläuft grundsätzlich parallel zur Gleisachse. Der Regelabstand zwischen Gleisachse und Vorderkante Lärmschutzwand beträgt 3,20 m. Im Bereich der Lärmschutzwand befinden sich 4 Fahrleitungsmaste, die zwischen Gleis und Lärmschutzwand angeordnet werden. Zur Einhaltung des Mindestabstandes von 0,40 m zwischen Mast und LSW wird der Abstand der LSW zur Gleisachse in diesen Teilbereichen auf 3,40 m vergrößert. Alle Wände werden aus Aluminiumwandelementen zwischen Stahlpfosten hergestellt.