Wärmedämmung Lüftung - Hamburg
Rahmenvereinbarung für die Netzmodernisierung // Planung/Errichtung/Unterhalt/Umbau/Rückbau von Standorten des BOS-Digitalfunks in Hamburg
Frist: 13.10.2025 13:00 Uhr
Vgl. Rahmenvereinbarung § 5, Ziffer 5.4: Die Parteien vereinbaren für jeden standortbezogenen Auftrag, für den gemäß § 5.1 und § 5.2 eine Vertragsfrist für die Ausführung der Leistungen des Auftragnehmers gilt, eine Vertragsstrafe. Im Falle der schuldhaften Überschreitung der jeweils gültigen Vertragsfrist hat der Auftragnehmer 0,2 % der anteiligen Nettoauftragssumme bezogen auf den Leistungsteil, für den der Auftragnehmer die Vertragsfrist überschritten hat, als Vertragsstrafe für jeden Werktag der Verspätung zu zahlen, höchstens jedoch 5 % der Nettoauftragssumme. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzuges des Auftragnehmers bleiben unberührt; die Vertragsstrafe wird auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet. Der Auftraggeber kann die Vertragsstrafe bis zur standortbezogenen Schlusszahlung geltend machen.
Heizungsinstallation Cuxhavenerstraße 379
Frist: 14.10.2025 11:00 Uhr
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH plant die Umstellung der Wärmeversorgung eines denkmalgeschützten Schulgebäudes. Die Beheizung erfolgt zukünftig über eine Wärmepumpe und einen Gaskessel für Spitzenlasten. Ein hydraulischer Abgleich an den Bestandsheizkörpern wird ebenfalls durchgeführt.