Ausschreibung

Zulassung für die Erbringung von beschränkten Bodenabfertigungsdiensten nach BADV durch einen Dienstleister am Flughafen Memmingen

AusfĂĽhrung:

Bayern

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Zulassung für die Erbringung von beschränkten Bodenabfertigungsdiensten nach BADV durch einen Dienstleister am Flughafen Memmingen</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Einzelheiten zum Gegenstand der Bekanntmachung sind im Begleitdokument zu entnehmen, welches unter https://www.memmingen-airport.de/unternehmen-business/abfertigung/badv-ausschreibung/ verfügbar ist. a) Die Gepäckabfertigung, soweit sie das Be- und Entladen der Fahrzeuge oder Anlagen betrifft, mit denen das Gepäck zwischen Flugzeug und Übergabefläche bzw. Abfertigungsgebäude befördert wird, gem. Anlage 1 Nr. 3 BADV. Hinweis: Die Behandlung des Abfluggepäcks im Sortierraum, die Sortierung des Abfluggepäcks und seine Vorbereitung für den Abflug, das Beladen der Fahrzeuge sowie die Bereitstellung für den Transport zum Flugzeug sind Bestandteil der Zentralen Infrastruktureinrichtungen und daher nicht Gegenstand der Ausschreibung. b) Die Unterstützung beim Parken des Flugzeugs, gem. Anlage 1 Nr. 5.2 BADV, soweit es das Vorlegen der Bremsklötze betrifft. c) Die Kommunikation zwischen dem Flugzeug und dem Dienstleister, der die vorfeldseitigen Dienste erbringt, gem. Anlage 1 Nr. 5.3 BADV. d) Das Be- und Entladen des Flugzeugs, einschließlich Bereitstellung und Einsatz der erforderlichen Mittel sowie Beförderung der Besatzung und der Fluggäste zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude, sowie Beförderung des Gepäcks zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude, gem. Anlage 1 Nr. 5.4 BADV. e) Das Unterstützen beim Anlassen der Triebwerke und die Bereitstellung der entsprechenden Mittel, gem. Anlage 1 Nr. 5.5 BADV. f) Das Bewegen des Flugzeugs beim Abflug und bei der Ankunft, die Bereitstellung und der Einsatz der erforderlichen Mittel, gem. Anlage 1 Nr. 5.6 BADV. Hinweis: Viele Flüge sind Walkboarding-Flüge. Die Überwachung der Passagiere ab dem Zeitpunkt des Verlassens des Terminalgebäudes bis zum Einstieg in das Flugzeug sowie die Überwachung der Passagiere ab dem Zeitpunkt des Ausstiegs aus dem Flugzeug bis zum Betreten des Terminalgebäudes ist Gegenstand der Ausschreibung. Der Dienstleister hat sämtliche oben aufgeführten Dienstleistungen in ihrer Gesamtheit zu erbringen (Bündel), da diese Bündelung zur möglichst effizienten Nutzung der verfügbaren Flächen und Abfertigungskapazitäten betrieblich geboten und notwendig ist (§ 7 i.V.m. Anlage 2 zu § 7 BADV Nr. 2.1 Abs. 1 S. 2). Bewerbungen, die lediglich einen Teil der Dienstleistungen umfassen, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Die Erbringung dieser Bodenabfertigungsdienstleistungen ist gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. Anlage 5 zur BADV am Flughafen Memmingen auf zwei Dienstleister beschränkt. Die Tochtergesellschaft der Flughafen Memmingen GmbH, die ALLgate GmbH, erbringt in diesem Bereich selbst Bodenabfertigungsdienstleistungen, sodass nur noch ein weiterer Dienstleister zuzulassen ist. Gegenstand des vorliegenden Auswahlverfahrens ist daher für die beschränkten Bodenabfertigungsdienstleistungen die Zulassung eines Dienstleisters.</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: WkUMKsRuqc