Ausschreibung
Wiener Hof TGA
AusfĂĽhrung:
Hessen
Frist:
10.04.2026 11:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Wiener Hof TGA</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Nach Willen der Stadt Offenbach am Main soll der Wiener Hof als eine der ältesten Gastronomiebetriebe der Stadt und beliebtem Veranstaltungsort erhalten bleiben. Das Gebäude ist statisch konstruktiv und auch energetisch zu ertüchtigen. Ebenso sind die weitestgehend verschlissenen Boden- Wand und zum Teil Deckenbeläge zu erneuern. Des Weiteren sind auch die Brandschutzvorgaben wie der 2. Rettungsweg und Brandschutztüren (siehe beigefügte Baugenehmigung) umzusetzen. Die technischen Anlagen sind komplett zu erneuern. Bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme ist nach Möglichkeit der Erhalt des Flairs dieses Gastronomie- und Kulturstandortes zu berücksichtigen. 1.4.1 Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen Die Trinkwasseranlage ist auf ihre technische und hygienische Gebrauchs-tauglichkeit zu untersuchen und gegebenenfalls zu erneuern. Die sanitären Einrichtungen im Hauptgebäude sind zu erneuern 1.4.2 Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlage Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Ölkesselanlage mit einem 10.000 l Erdtank und soll durch eine moderne Heiztechnik ersetzt werden. Die Wärmeverteilung ist zu überprüfen und im Bedarfsfall zu erneuern. Im 1. OG wurden im Jahr 2024 einige Heizkörper erneuert. 1.4.3 Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlage Im Dachraum befindet sich eine Lüftungsanlage für den Veranstaltungssaal im OG. Die Anlage ist nach ersten Untersuchungen nicht mehr funktionsfähig und daher zu ersetzen. Für den Gastraum existierte eine mechanische Entlüftung, welche stillgelegt wurde. Die Notwendigkeit einer mechanischen Lüftung des Gastraums ist zu prüfen. 1.4.4 Anlagengruppe 4: Starkstromanlage Die Stromversorgungsanlage im Gebäude ist augenscheinlich unterdimensioniert und veraltet. Die Hauptunterverteilung und die sonstigen Unterverteilungen müssen angepasst werden, die Installation im UG, EG, OG, DG ist zu prüfen und zu ertüchtigen, Die Möglichkeit zur Installation einer Photovoltaikanlage ist zu untersuchen. 1.4.5 Anlagengruppe 5: Informationstechnische Anlagen. Die Anlage ist zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern. Hier insbesondere die Sicherheitsbeleuchtung. 1.4.6 Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation Die MSR für die haustechnischen Anlagen, welche ausgetauscht werden, muss erneuert werden. Als besondere Leistung ist durch den Fachplaner eine Bestandsaufnahme der technischen Anlagen, zur Ermittlung der Kosten und Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Rückbaumaßnahmen, durchzuführen. Auch wenn die Küchentechnik nicht zum Planungsumfang gehört ist ein Konzept für die Zu- und Abluftführung zu erstellen welche im baulichen Teil zu berücksichtigen ist. Aktuell befindet sich die Zuluft in einer Außenwand im Bereich eines Fluchtweges. Die vorhandene Abluft über Dach scheint unterdimensioniert. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die folgenden Leistungen beauftragt: Stufe I: LP 1 (100 %) bis LP 3 (100 %), LP 5 anteilig (50 %), LP 6 anteilig (50 %) Die den Phasen zugehörigen Leistungsbilder werden in der Anlage "14.1 Leistungsbild Fachplanung TGA WH" beschrieben. Leistungsstufen sind: Auftragsstufe I: Entwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, anteilig zu 50 % Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe, anteilig zu 50% Auftragsstufe II: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauantrag Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, anteilig zu 50 % Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe, anteilig zu 50% Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Die Leistungen werden durch die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Da abweichend vom der üblichen kommunalem Beschlusslauf hier bereits ein sogenannter Übertragungsbeschluss als Grundsatzbeschluss für die Gesamtmaßnahme erfolgte ist ein weiterer Beschlusslauf (Projektbeschluss) durch die städtischen Gremien nicht mehr erforderlich. Bedingung ist natürlich die Einhaltung des Bruttogesamtbudgets des Grundsatzbeschlusses. Laut Beschluss behält sich das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Offenbach am Main eine Prüfung der Kostenberechnung vor. Es wird daher eine detaillierte Kostenberechnung , mit Kurz-Leistungsverzeichnis, im Rahmen der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) erwartet. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">LOT-0000</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: 8nPEHopnL0