Ausschreibung

Werkvertrag über die Erbringung von landschaftsgärtnerischen Arbeiten für die Stadtwerke Ratingen GmbH

AusfĂĽhrung:

Nordrhein-Westfalen

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Werkvertrag über die Erbringung von landschaftsgärtnerischen Arbeiten für die Stadtwerke Ratingen GmbH</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Vergabe eines Werkvertrages über die Erbringung von landschaftsgärtnerischen Arbeiten für die Liegenschaften der Auftraggeberin im Stadtgebiet Ratingen. Die ausgeschriebenen landschaftsgärtnerischen Arbeiten umfassen überwiegend turnusmäßig wiederkehrende Leistungen, die in regelmäßigen Abständen zu erbringen sind. Daneben sind Leistungen auf Abruf vorgesehen. Diese betreffen allgemeine Grünpflegearbeiten sowie Stundenlohnarbeiten und werden lediglich in untergeordnetem Umfang abgerufen. Das jährlich in Aussicht genommene Auftragsvolumen für die allgemeinen Grünpflegearbeiten der Liegenschaften stellt sich wie folgt dar: - Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs auf Pflasterflächen: 35 Stück - Mähen von Rasenflächen: 30 Stück - Zulage für das Mähen von Rasenflächen entlang von Zaunanlagen: 30 Stück - Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs in Pflanzflächen: 20 Stück - Formschnitt von Gehölzen und Sträuchern: 20 Stück - Schneiden von Formhecken: 15 Stück - Profilschnitt: 10 Stück - Schneiden der Efeu-Flächen und Freihalten von Fassaden: 15 Stück Das jährlich in Aussicht genommene Auftragsvolumen für Stundenlohnarbeiten beträgt: - Facharbeiter/ Gärtner: 40 Stunden - Lkw bis 2,8 Tonnen (ohne Fahrer): 5 Stunden - Lkw bis 7,5 Tonnen (ohne Fahrer): 5 Stunden - Buschholzhacker (ohne Bedienung): 1 Stunde - Freischneider (ohne Bedienung): 5 Stunden - Motorsäge (ohne Bedienung): 7 Stunden - Laubsauger bis 10 KW (ohne Bedienung): 5 Stunden - Aufsitzrasenmäher: 5 Stunden - Aufsitzkehrmaschine (ohne Bedienung): 1 Stunde Für sämtliche allgemeinen Grünpflegearbeiten der Liegenschaften werden folgende verbindlichen Höchstabnahmegrenzen pro Jahr festgelegt: - Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs auf Pflasterflächen: 40 Stück - Mähen von Rasenflächen: 35 Stück - Zulage für das Mähen von Rasenflächen entlang von Zaunanlagen: 35 Stück - Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs in Pflanzflächen: 25 Stück - Formschnitt von Gehölzen und Sträuchern: 25 Stück - Schneiden von Formhecken: 25 Stück - Profilschnitt: 15 Stück - Schneiden der Efeu-Flächen und Freihalten von Fassaden: 20 Stück Für sämtliche Stundenlohnarbeiten werden folgende verbindlichen Höchstabnahmegrenzen pro Jahr festgelegt: - Facharbeiter/ Gärtner: 60 Stunden - Lkw bis 2,8 Tonnen (ohne Fahrer): 10 Stunden - Lkw bis 7,5 Tonnen (ohne Fahrer): 10 Stunden - Buschholzhacker (ohne Bedienung): 5 Stunden - Freischneider (ohne Bedienung): 10 Stunden - Motorsäge (ohne Bedienung): 10 Stunden - Laubsauger bis 10 KW (ohne Bedienung): 10 Stunden - Aufsitzrasenmäher: 10 Stunden - Aufsitzkehrmaschine (ohne Bedienung): 5 Stunden Es besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung der Auftraggeberin. Der Werkvertrag ist mit Zuschlagserteilung am 27.03.2026 in Kraft getreten. Leistungsbeginn für die vertraglich vorgesehenen Leistungen ist der 15. April 2026. Der Werkvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">90745/04_2026</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: RoUfSdxGua