Ausschreibung
Weiterentwicklung BBZ Ettlingen- 2. BA Neubau, Metallbauarbeiten Türen
AusfĂĽhrung:
Baden-Württemberg
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Weiterentwicklung BBZ Ettlingen- 2. BA Neubau, Metallbauarbeiten Türen</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Im Rahmen der Weiterentwicklung des BBZ Ettlingen Beethovenstr. 1 in 76275 Ettlingen wird in einem 2. BA ein Ersatzbau für die bestehende Albert-Einstein-Schule als Neubau erstellt. Auf dem Grundstück befinden sich mehrere Schul- und Sportgebäude. Das Baugrundstück wird im Westen von der Haydenstraße, im Süden durch die alte und die neue Wilhelm-Röpke-Schule (1. BA), im Osten von der Beethovenstr. und im Norden durch die Sporthalle, die Quartiersheizzentrale und von der Karl-Friedrich-Straße begrenzt. Der Neubau wird an drei Stellen an die Bestandsbauten aus den 60-er Jahren anbinden. Der Neubau besteht aus drei dreigeschossigen (1.OG-3.OG) Baukörpern (Türmen), die auf einer durchgehenden Basis (UG+EG) stehen. Die drei Türme sind im 1.OG,2.OG und 3.OG jeweils durch 2 Brückenbauwerke miteinander verbunden. Neben Klassenräumen und Werkstätten sind Nutzungen, wie Cafeteria, Verwaltung, Bibliothek, Technik, Lager geplant. Das Gebäude ist als Stahlbetonskelettkonstruktion in Massivbauweise geplant. Der vertikale Lastabtrag erfolgt über Stützen und tragende Wände. Die tragenden Wände und Stützen werden in Stahlbeton hergestellt. Der Auftragsumfang beinhaltet für das Gewerk "Metallbauarbeiten Türen" folgenden wesentlichen Leistungsumfang: - ca. 72 St Stahlblechtüren - ca. 79 St Stahl-Rohrrahmentüren - ca. 123 St Durchblickfenster Es ist hierbei von folgenden Terminen auszugehen: - Montagebeginn: 08.12.2025 - Fertigstellung: 13.02.2026 Anforderungen (Anf.) für die Anwendung des NBBW-Systems Bei diesem Bauvorhaben sind die Nachhaltigkeitskriterien des NBBW-Systems (Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg, www.nbbw.de) anzuwenden. Dazu müssen alle eingesetzten Bauprodukte und insbesondere Holzwerkstoffe sehr schadstoff-, geruchs- und emissionsarm sein. Die genauen Anf. werden in den folgenden Abschnitten beschrieben. Die nachfolgenden ökologischen Materialanf. an die Materialwahl stellen zusätzliche technische Vertragsbedingungen dar. Diese hat der AN bei der Angebotserstellung und -kalkulation und Ausführung seiner Leistungen zu berücksichtigen. Im Rahmen der Ausführung des NBBW-Systems hat der Auftraggeber eine Fachplanung in Form einer NBBW-Koordination beauftragt, die im Zuge der Ausführung die Einhaltung der Materialwahl überwachen wird. 1. Materialanf. an Bauprodukte Die Vorgaben der im LV enthaltenen Tabelle in Abhängigkeit der Anwendung angegebenen Materialanf. müssen bei der Auswahl der Bauprodukte beachtet werden. Produkte von bauaufsichtlicher Bedeutung dürfen zudem nur mit gültigem Ü-Zeichen bzw. CE-Zeichen verwendet werden. Die Kategorisierung, die Anwendung und die Anf. an Bauprodukte sind dem LV zu entnehmen. 2. Spezielle Materialanf. an Bauprodukte mit Einfluss auf die Innenraumluftqualität Nach Fertigstellung des Gebäudes wird zur Beurteilung der Innenraumluftqualität der TVOC- und der Formaldehydgehalt der Innenraumluft durch den AG gemessen. Die vorgegebenen und einzuhaltenden Grenzwerte betragen: TVOC-Gehalt: 3000 µg/m³ Formaldehydgehalt: 100 µg/m³ Zur Sicherstellung der Einhaltung der Grenzwerte müssen alle Bauprodukte mit Einfluss auf die Innenraumluftqualität zusätzlich zu den in Abschnitt 1 beschriebenen Materialanf. sehr schadstoff- und emissionsarm sein. Einzelheiten sind dem LV zu entnehmen. 3. Nachhaltige Holzverwendung durch Herkunftsnachweise Alle verbauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe müssen aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Dies ist entweder durch Bestätigungen nachzuweisen, dass die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) angewendet wurde, oder durch CoC-Zertifikate nach den Standards des FSC, PEFC oder nach gleichartigen Standards anderer Organisationen (evtl. FLEGT-Genehmigungen oder CITES-Genehmigungen). Einzelheiten sind dem LV zu entnehmen. 4. Organisation und Durchführung der Materialbewertung Um die Konformität aller verwendeten Produkte sicherzustellen, wird der AN dazu verpflichtet, eine verbindliche Material- und Produktdeklaration durchzuführen und vorzulegen. Mit den eingereichten Unterlagen ist die Einhaltung der in den Abschnitten 1., 2. und 3. beschriebenen Anf. nachzuweisen. Die Vorlage der Unterlagen bzw. Nachweise hat mind. 10 Arbeitstage vor der Bestellung der Produkte bzw. bevor das Material auf die Baustelle gebracht werden soll, zu erfolgen. Der Nachweis erfolgt durch eine materialbezogene Dokumentation, Einzelheiten sind dem LV zu entnehmen. Auf dieser Grundlage wird die Unbedenklichkeit der Materialien durch die NBBW-Koordinatorin bewertet. Erst bei positiver Bewertung und erfolgter Freigabe darf das Material verwendet und auf die Baustelle gebracht werden. Einzelheiten sind dem LV zu entnehmen. Bei der Vergabe von Leistungen an Nachunternehr (NU) hat der AN sicherzustellen, dass auch die von ihm beauftragen NU dieser Verpflichtung unterliegen. Diese sind auf die bestehenden Anf. hinzuweisen. Der Prozess der Materialbewertung wird auch bei NU entsprechend diesem Abschnitt durchgeführt. 5. Abweichungsmöglichkeiten Ist aus vom AN nachzuweisenden technischen oder funktionalen Gründen (d.h. in Ermangelung eines funktional gleichwertigen Produktes oder einer Konstruktionsalternative, welche die Anforderungen erfüllen oder aus Gründen(höherer Gewalt), eine der genannten Anforderungen nicht umsetzbar, werden Ausnahmen zugelassen. Einzelheiten sind dem LV zu entnehmen.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">LOT-0000</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: gNMXrsX07z