Ausschreibung
Wartung und Prüfung von hand- und kraftbetätigten Anlagen auf bundeseigene Liegenschaften im Bundesland Niedersachsen - VOEK 245-25
AusfĂĽhrung:
Niedersachsen
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Wartungs- und Prüfungsleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen in Braunschweig, Gifhorn und Helmstedt</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">1) Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (wird nachfolgend als Wartung bezeichnet): - Erfolgt durch den AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung. - Erfolgt mindestens gemäß der Arbeitskarte in Anlage C-03-Arbeitskarte der Vergabeunterlagen. Darüber hinaus hat der AN, mindestens folgende Vorgaben einzuhalten: - Vorgaben des Herstellers. - Diese ist durch den AN zu dokumentieren. Zusätzlich ist eine geeignete Prüfplakette /Prüfaufkleber an der entsprechenden Anlage anzubringen, diese zeigt das Datum der nächsten Wartung. 2) Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) - Erfolgt durch den AN, im Intervall: gern. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate), in Abhängigkeit der letzten Prüfung. - Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt. - Erfolgt mindestens gemäß der Arbeitskarte in Anlage C-03-Arbeitskarte der Vergabeunterlagen. Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben des Herstellers zu beachten. 3) Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (wird nachfolgend als Wartung bezeichnet) - Erfolgt durch den AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung. - Erfolgt mindestens gemäß der Arbeitskarte in Anlage C-03-Arbeitskarte der Vergabeunterlagen. Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben des Herstellers zu beachten. - Dabei hat der AN auch mind. eine Funktionsprüfung der Feststellanlage durchzuführen. 4) Sicherheitstechnische Prüfung Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Anlagen (gilt jedoch nur für kraftbe -tätigte Anlagen für die eine sicherheitstechnische Prüfung gern. ASR A 1. 7 erforderlich ist): - Erfolgt durch den AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. - Ist nach ASR A 1. 7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen. - Ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen. 5) Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 Die Prüfung aller elektrischen Anlagenteile nach DGUV - Vorschrift 4: - Erfolgt durch den AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. - Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einem anderen AN durchgeführt. - Diese hat der AN zu dokumentieren. Zusätzlich ist eine geeignete Prüfplakette/Prüfaufkleber, an der entsprechenden Anlage anzubringen, diese zeigt das Datum der nächsten Prüfung. - Diese hat der AN, zeitgleich mit der Wartung durchzuführen. Hinweis: Eine Prüfung der elektrischen Anlagenteile nach DGUV - Vorschrift 4 wurde, für einige Anlagen, bisher noch nicht durchgeführt. Daher hat der AN die erste DGUV - Prüfung, mit der ersten Wartung durchzuführen. 6) zusätzliche Dokumentation Der AN pflegt nach Vorgabe der AG die Bestandslisten (gern. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste vom AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE gibt es eine separate Bestandsliste. Der Datenaustausch erfolgt im Dateiformat: MS - Excel, ohne Einschränkungen (Schreibschutz, Sperrungen, Copyright etc.). Diese Bestandslisten werden (erstmalig) von der AG zur Verfügung gestellt (via E-Mail). Zur Pflege der Bestandslisten (durch den AN) gehören z. B.: - Das Prüfen, Aktualisieren und Korrigieren aller Einträge so z. B. Eintragen der festgestellten Mängel. Sowie die Vervollständigung der Liste, entsprechend der Vorgaben der AG. - Eintragung der aktuellen und nächsten Leistungserbringung. - Empfehlung von lnstandsetzungsmaßnahmen. - Festlegen der Priorität für lnstandsetzungsmaßnahmen. - Die Dokumentation der erbrachten Leistungen. Für die Pflege der Bestandslisten durch den AN hat der AN in diesem Fall ein eigenen PC, z. B. Laptop zur Verfügung zu stellen.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">VOEK 245-25, Los 1</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: g4oMFAB8eh