Ausschreibung
Wärmecontracting der Kreisstadt Unna für zwei Schulliegenschaften
AusfĂĽhrung:
Nordrhein-Westfalen
Frist:
21.07.2025 12:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Wärmecontracting der Kreisstadt Unna für zwei Schulliegenschaften</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Die Kreisstadt Unna (nachfolgend auch: "Auftraggeberin") versorgt derzeit das Ernst-Barlach-Gymnasium Unna (Seminarstraße 4, 59423 Unna) sowie die Schule am Friedrichsborn (Friedrich-Ebert-Straße 113, 59425 Unna) in Eigenregie mit Wärme. Sie betreibt hierzu in den Liegenschaften Wärmeerzeugungsanlagen, die in ihrem Eigentum stehen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Wärme für die beiden Schulanlagen zukünftig im Rahmen eines sog. Contracting-Modells zu beziehen und die Anlagenverantwortung weitgehend abzugeben. Der Contractor soll die bestehenden Anlagen hierfür pachtweise übernehmen, selbst betreiben und für die geschuldete Wärmelieferung nutzen. Beide bestehenden Wärmeversorgungsanlagen sind dringend sanierungsbedürftig. Der technische Zustand der Anlagen ergibt sich im Einzelnen aus der dieser Angebotsaufforderung beigefügten Anlage 1.1 ("Anlagenzustand"). Im Rahmen des auf eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren angelegten Contracting-Modells ist der Contractor verpflichtet, die bestehenden Anlagen nach Vertragsschluss bis zum 31.12.2025 nach den Vorgaben der Kreisstadt Unna zu sanieren. Eine Sanierungsplanung liegt hierfür bereits vor. Diese umfasst die Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI. Die bestehenden Planungen, die aus Anlage 1.2 ersichtlich sind, werden interessierten Bietern gegen Übermittlung einer unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung (Anlage 9) über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals bereitgestellt. Die Sanierung der Wärmversorgungsanlagen wird durch die Kreisstadt Unna mit einer Vorabfinanzierung der Sanierungsmaßnahmen in Höhe von EUR 1.432.000 bedacht. Für die Sanierung der beiden Wärmeversorgungsanlagen können noch Fördermittel in Höhe von EUR 868.801,65 genutzt werden. Hierbei handelt es sich um Fördermittel, die der Kreisstadt Unna auf Grundlage eines Förderbescheids nach § 5 Abs. 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG), beigefügt als Anlage 10, als bislang ungenutzte Teilfördersumme zur Verfügung stehen. Förderrechtliche Voraussetzung der angestrebten Mittelverwendung ist, dass die Sanierungsmaßnahmen bis zum 31.12.2025 abgeschlossen (d. h. abgenommen) und abgerechnet sind. Ziel der Kreisstadt Unna ist es, dass die von der Kreisstadt zur Verfügung gestellten Vorabfinanzierungsmittel in Höhe von EUR 1.432.000 mit den Fördermitteln in Höhe von EUR 868.801,65 partiell refinanziert werden können.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">01731-25</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: akzDiD0rXV