Ausschreibung
Vorinformation Schülerbeförderung mit Großbussen im Schuljahr 2026/2027 für Freiburger öffentliche Schulen (voraussichtlich 13 Lose)
AusfĂĽhrung:
Baden-Württemberg
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Vorinformation Schülerbeförderung mit Großbussen im Schuljahr 2026/2027 für Freiburger öffentliche Schulen (voraussichtlich 13 Lose)</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Schülerbeförderung mit Großbussen im Schuljahr 2026/2027 für Freiburger öffentliche Schulen (voraussichtlich 13 Lose); Die öffentlichen Freiburger Grundschulen besuchen zum Schwimmunterricht die Hallenbäder Haslach (79115 Freiburg), Lehen (79110 Freiburg), Hochdorf (79108 Freiburg), Westbad (79110 Freiburg) und FT von 1844 e.V. (79117 Freiburg) und für den Verkehrsunterricht die Jugendverkehrsschulen im Mösle-Park (79117 Freiburg) und in Breisach-Hofstetten (79206 Breisach). Die Beförderung der Schüler*innen und der Lehrkräfte von der Schule zum Hallenband/Verkehrsübungsplatz und wieder zurück soll über Großbusse (bis max. 75 Plätze) erfolgen. Die Aufträge gelten in der Regel für ein ganzes Schuljahr: 21.09.2026 - 23.07.2027 Die Schülerbeförderungsleistungen entfallen generell an gesetzlichen Feiertagen sowie an beweglichen Ferientage und während der Schulferien. Davon unabhängig können die Leistungen aus schulorganisatorischen oder bäderbetrieblichen Gründen abbestellt werden. Dies wird dem Auftragnehmer durch die Schulleitung rechtzeitig mitgeteilt. Es werden voraussichtlich 13 Lose vergeben. In der Anlage finden Sie die 13 Lose. Die genauen Abfahrtszeiten, Anzahl der Touren und Anzahl der Personen stehen erst zu einem späteren Zeitpunkt fest. Die Anzahl der Lose und Touren können sich ggf. ändern. Grundlagen für die Ausführung der Schülerbeförderungsleistung sind - die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), - die Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung), - die Verpflichtung ees Auftragnehmers, die verkehrsrechtlichen Bestimmungen insbesondere des Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Veordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) einzuhalten, - die Verpflichtung des Auftragnehmers, die im Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden, sowie die im Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern formulierten sachlichen und personellen Voraussetzungen zu erfüllen, - die Verpflichtung des Auftragnehmers, die Fahrtzeiten genau einzuhalten. Für die o.g. Vorschriften gelten die jeweils gültigen Fassungen.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
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Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: OExnVz2xjg