Ausschreibung
VgV Fachplanung TGA (HLS) - Neubau Grundschule Kuppelnau, Ravensburg
AusfĂĽhrung:
Baden-Württemberg
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">VgV-Verfahren Fachplanung TGA (HLS) - Neubau Grundschule Kuppelnau, Ravensburg</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Weitere Informationen siehe Ziffer 2.1 Verfahren. Nachhaltigkeit: Der European Energy Award®, kurz eea, ist ein europäisches Gütezertifikat für die Nachhaltigkeit der Energie- und Klimaschutzpolitik von Kommunen. Die Stadt Ravensburg startete mit dem Prozess bereits 2006 als eea-Pilotkommune in BadenWürttemberg. 2021 konnte die Stadt nun zum dritten Mal die Auszeichnung in Gold gewinnen. Der "Ravensburger Klimakonsens" ist ein Strategiepapier und eine Selbstverpflichtung mit über-aus ambitionierten Maßnahmen und Zielvorgaben, mit denen man für die Stadt bis spätestens 2040 die Klimaneutralität erreichen will. Ravensburg verfolgt auch bzw. insbesondere bei der Realisierung von Bauvorhaben die Minimierung des Massenstromes, der grauen Energie, des Treibhauspotenzials sowie des Schadstoff- und Chemikalieneinsatzes allgemein. Deswegen ist eine hohe energetische und ökologische Qualität ein ausdrückliches Ziel und eine konkrete Anforderung an die Planer. Die Realisierung des Gebäudes wird mit dem Leitfaden für Nachhaltiges Bauen qualitätsgesichert. Aus fördertechnischen Gründen sollen auch die NBBW-Kriterien eingehalten werden. Die Ausloberin wünscht sich einen hohen Vorfertigungsgrad und erwartet dadurch eine kurze Bauzeit und eine wirtschaftliche Errichtung der Gebäude. Das Gebäude soll in Holz-/Holzhybridbauweise geplant und erstellt werden. Die Bauweisen können sich entsprechend den funktionalen und baulichen Rahmenbedingungen unterscheiden. Eine materialgerechte und wirtschaftliche Planung wird vorausgesetzt. Es wird besonderen Wert auf nachwachsende und regionale Materialien gelegt. Lebenszykluskosten Durch bauliche und technische Maßnahmen ist ein optimiertes Verhältnis von Investitionskosten zu Nutzungskosten anzustreben. Im Entwurfskonzept sind die Herstellungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten zu berücksichtigen durch: - die Angemessenheit der baulichen Maßnahmen (v.a. Flächeneffizienz, Gebäudeform, Tragwerk, Fassade etc.) - geringe Energiekosten über einen reduzierten Energiebedarf und eine optimierte Energiebedarfsdeckung - eine Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der Fassade - die Vermeidung wartungsintensiver Gebäudetechnik Die Kosten für den Neubau der Schule inkl. Mensa und Bewegungshalle werden auf ca. 13,2 Mio € netto (KG 300+400) geschätzt. geplanter zeitlicher Ablauf: Planungsbeginn Ende 2024, Baubeginn Mitte 2026, Fertigstellung zum Beginn des Schuljahres 2028/2029 Die Maßnahme soll im Rahmen der Schulbauförderung gefördert werden. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 19.09.2024 statt. Zusatz TGA Die sparsame und rationelle Energieverwendung ist aufgrund knapper Ressourcen und zum Schutz der Umwelt eine vorrangige Aufgabe unserer Zeit. Durch Senkung des Energieverbrauchs sollen die Kohlendioxid-Emissionen reduziert werden. Ziel ist es, möglichst wenig Energie zu verbrauchen und langfristig den erforderlichen Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen zu decken. Das Gebäude ist auf Grundlage des geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit dem Ziel mindestens Effizienzhaus 40 zu planen und muss deren Anforderungen erfüllen. Der Neubau soll an die bereits bestehende Versorgung des Grundstücks (Wasser, Abwasser und Strom) angeschlossen werden. Derzeit werden zur bestehenden Fernwärme weitere Wärmequellen wie beispielsweise Erdwärme oder Biomasse geplant. Daher ist eine wesentliche Verbesserung des Primärenergiefaktors im Zuge der Fertigstellung des Fernwärmenetzes 2026 zu erwarten. Mindestanforderungen an eine möglichst CO2-neutrale Energieversorgung stellt das Erneuerbare-Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) dar. Eine gute Raumluftqualität soll über ein hybrides Lüftungskonzept (kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage und öffenbare Fenster in allen Klassenräumen) sichergestellt werden. Die neuen Dachflächen sind zur Retention weitestgehend als Gründächer auszuführen (Substratschicht mind. 12 cm). Die Kombination mit Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf diesen Flächen ist ausdrücklich erwünscht. Photovoltaikanlagen an der Fassade sind ebenfalls denkbar. Das anfallende Niederschlagswasser ist auf den Grundstücken zurückzuhalten (z.B. in Retentionszisternen, Retentionsmulden oder Stauraumkanäle) und in gedrosselter Weise der öffentlichen Kanalisation zuzuführen. Die Retentionsmulde darf nicht als Versickerungsmulde ausgeführt werden. Bauliche Voraussetzungen für die Regen- und Grauwassernutzung in dem Gebäude und insbesondere zur Bewässerung der Freiflächen sind zu berücksichtigen. Aus hydraulischen Gründen kann die Entwässerung der geplanten Grundschule nur an den Kanalschacht GA 0.05 erfolgen. Der Anschluss erfolgt somit an der tiefsten Stelle. Die Leitungspläne werden als Anlage mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3,8 (HLS), LPH 1-8, +9, wird ein geeignetes Ingenieurbüro mit Erfahrungen im Holz-/Holzhybridbau und BIM gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe. Die Fachplanung TGA (Elektro) ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">E91284841</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: 5hLpDAXeUL