Ausschreibung

Vergabe von Planungsleistungen für den Bau von reproduzierbaren Feuerwehrhäusern für Freiwillige Feuerwehren im Land Mecklenburg-Vorpommern

AusfĂĽhrung:

Mecklenburg-Vorpommern

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 HOAI</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Nach der Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer in Abstimmung dem Auftraggeber die Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 zur HOAI zu erbringen und eine Vorplanung für ein Feuerwehrhaus zu entwerfen, das die in dieser Leistungsbeschreibung benannten Anforderungen erfüllt. Das Feuerwehrhaus ist in einer Lang- und einer Kompaktvariante zu entwerfen. Die Vorentwürfe müssen geeignet sein, als Grundlage für eine funktionelle Ausschreibung der Bauleistungen zu dienen, wobei den Bietern der Bauleistung die Möglichkeit eingeräumt wird, in dem Vergabeverfahren Alternativen hinsichtlich der Bauweise anzubieten („Systemoffenheit“). Sodann ist durch den Auftragnehmer eine erste Grobkostenschätzung für beide Entwurfsvarianten zu erstellen. Nach Freigabe dieser Entwürfe durch den Auftraggeber wird ein Vergabeverfahren zur Bindung eines Bauunternehmens durchgeführt. Den Bauunternehmen wird im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die erstellte Vorplanung und Grobkostenschätzung zur Erstellung ihrer Angebote zur Verfügung gestellt. Den Bauunternehmen wird es freistehen, die konkrete Art der Bauausführung zu wählen. Der Auftragnehmer hat das Vergabeverfahren zur Bindung des Bauunternehmens vollumfänglich zu begleiten und den Auftraggeber zu beraten. Wurde ein Bauunternehmen ermittelt und bezuschlagt, hat der Auftragnehmer zusammen mit dem Bauunternehmen die Entwurfsplanung zu erstellen und die Abrufreife der Feuerwehrhäuser herzustellen (LP 3 und tlw. LP 4 und 5). Die so erstellte Planung wird sodann vom Auftraggeber geprüft und den Gemeinden des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Abruf angeboten. Im Falle eines Abrufes eines Feuerwehrhauses hat der Auftragnehmer die Genehmigungsplanung durchzuführen und den Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu stellen (LP 4). Zudem sind allen notwendigen Anpassungen der Planung zu erbringen. Eine Begleitung der Bauausführung (LP 8) durch den Auftragnehmer wird nicht beauftragt. Fachplanungsleistungen sind vom Auftragnehmer nicht zu erbringen und werden soweit notwendig gesondert beauftragt. Auch mit den beauftragten Fachplanern ist in allen notwendigen Phasen zusammenzuarbeiten und ihre Leistungen in die Planung zu integrieren.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">LOT-0001 E19233486</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: IP696Fu0Xu