Ausschreibung
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 1 „Leonberg“
AusfĂĽhrung:
Baden-Württemberg
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Dienstleistung über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Landkreis Böblingen, Ludwigsburg, Stadt Stuttgart (Linienbündel BB 1 - Verkehrsraum Leonberg)</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Der öffentliche Auftraggeber ist zuständiger Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Der Auftraggeber ist gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Der Landkreis ist damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in seinem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung im Linienbündel 1 zum 31.12.2025 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.01.2026 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS-Linien: – Linie 631 Leonberg - Warmbronn (- Böblingen) – Linie 631A Leonberg – Eltingen – Warmbronn (Schülerverkehr) – Linie 640 Leonberg Blosenbergkirche – Bahnhof – Ramtel – Linie 641 Leonberg Bahnhof – Gewerbegebiet Hertichstraße – Längenbühl – Linie 642 Leonberg Bahnhof – Ramtel – Waldfriedhof – Linie 650 Leonberg - Höfingen - Hirschlanden - Schöckingen – Hemmingen – Linie 651 Leonberg Ezach - Bahnhof - Haldengebiet – Höfingen – Linie 651A Leonberg – Höfingen (- Hirschlanden - Schöckingen – Hemmingen) (Schülerverkehr) – Linie 654 Rutesheim - Gebersheim - Leonberg und zurück – Linie 654A Rutesheim Bahnhof – Rutesheim Schulzentrum (Schülerverkehr) – Linie 747 Universität - Büsnau - Warmbronn - Renningen – Linie N63 Universität - Gerlingen Schillerhöhe - Leonberg Bf – Ramtel - Eltingen - Warmbronn – Universität Es handelt sich ausschließlich um Linienverkehre die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Zu beachten ist, dass es sich um zwei Planungszustände handelt. Dies hängt mit der Inbetriebnahme des S-Bahnhalt Mittnachtstraße zusammen. Zustand I gilt vom 01.01.2026 bis voraussichtlich 13.09.2026. Zustand II gilt voraussichtlich ab dem 14.09.2026. Die Linienverlaufspläne im Anhang LB.1 gelten für beide Zustände. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Um die Mindestzeile nach § 6 SaubFahrzeugBeschG insgesamt zu erfüllen, wird für Busse eine über § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG hinausgehende Mindestquote vorgegeben. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 19 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: Einsatz von mindestens 12 „emissionsfreien Fahrzeugen“ (63,16 %) gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 450.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Einsatz von mindestens 6 „sauberen Fahrzeuge“ (31,58 %) gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 300.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">LOT-0001 E74559174</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: x6GctwYEr3