Ausschreibung
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen (ÖPNV) im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Lahr Umland
AusfĂĽhrung:
Baden-Württemberg
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Vergabe von Personenbeförderungsleistungen (ÖPNV) im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Lahr Umland</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Der Landkreis Ortenaukreis ist Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV nach § 6 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVG BaWü. Er ist gemäß § 6 Abs. 3 ÖPNVG BaWü zudem zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Der Landkreis Ortenaukreis beabsichtigt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens mit Betriebsbeginn zum 13. Dezember 2026 zu vergeben. Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste im Buslinienverkehr im Linienbündel Lahr Umland mit folgenden Linien: • 104 Lahr Schlüssel – Bahnhof – Hugsweier – Schuttern – Friesenheim – Oberweier – Lahr Schlüssel • 106 Schweighausen – Seelbach – Lahr – Altenheim – (Einzelfahrten bis/von Kehl Rathaus) • 109 Lahr – Hugsweier – Schuttern – Schutterzell – Kürzell • 111 Wittenweier – Nonnenweier – Ottenheim – Allmannsweier – Lahr • 113 Rust – Kappel-Grafenhausen – Ettenheim – Orschweier – Mahlberg – Kippenheim - Mietersheim – Lahr • 114 Orschweier Bhf. – Ettenheim – Ettenheimmünster – Schmieheim - Kippenheim – Sulz – Lahr • 115 Ettenheim Gymnasium – Ettenheimweiler Schule • Schönberg-Linie: Lahr Bahnhof – Reichenbach – Schönberg – Biberach Bahnhof. -- Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag eines Unternehmens muss gem. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf der Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen des Linienbündels beziehen, sind nach § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Bis zur Betriebsaufnahme kann es noch zu geringfügigen Änderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen. Weitere Vorgaben und Informationen zum Linienbündel, insb. Anforderung an die Fahrzeugkapazitäten und den Buseinsatz, sind in der unter Ziffer 2.1.4 dieser Bekanntmachung verlinkten Anlagen und deren Anlagen aufgeführt.</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: 4Sag8LmFHO