Ausschreibung

Vergabe Objekt-u.Fachplanungsleistungen Neubau KiGa mit 3 Gruppen (ggf. Erw. 4. Gruppe) Herbertingen

AusfĂĽhrung:

Baden-Württemberg

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Los 1 - Objektplanung Gebäude</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Die Gemeinde Herbertingen beabsichtigt die bestehende Kinderkrippe St. Nikolaus an der Langenstraße in 88518 Herbertingen auf dem Flst.-Nr. 1673 um einen Anbau als Neubau in Verbindung zum bestehenden Gebäude der bisherigen Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe) zu erweitern als neuer Kindergarten St. Nikolaus. Neben dem Neubau ist die Anbindung an das bestehende Gebäude in Gestalt geringfügiger Umbauarbeiten zu planen. Der bisherige Gebäudebestand dient der Betreuung (U3) von derzeit ca. 70 Kindern (2 x Regelgruppe mit jeweils 25 Kindern und 1 x Ganztagesgruppe mit 20 Kindern). Das Bestandsgebäude sowie der herzustellende Neubau sollen über eine Schleuse verbunden werden mit einer Länge von ca. 5 m. Der Gemeinde liegt bereits die Baugenehmigungsplanung (Leistungsphase 4 der Objektplanung HOAI 2021) vor. Zur Realisierung des Bauvorhabens sollen nun die Grundleistungen der HOAI 2021 bezüglich der erforderlichen weiteren Planungsleistungen der Objektplanung, der Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung, der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro beauftragt werden wie folgt: • Objektplanung Gebäude ab LPH 5 bis LPH 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPH 1 bis LPH 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPH 1 bis LPH 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPH 5 und für die übrigen Lose der Fachplanungen für die LPH 1 bis 5 einschließlich gemäß HOAI 2021. Zwischen der Gemeinde Herbertingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des Förderprogrammes des Bundes mit dem Titel „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen (499)“ der KfW in der Version 03/23 sowie des Förderprogrammes nach dem Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg (in Beantragung) zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 6 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. Zukünftig ist angedacht, den Neubau zu erweitern, um eine 4. Kindergartengruppe unterbringen zu können. Diesbezüglich besteht noch kein Realisierungsbeschluss im Gemeinderat. Die mit dieser Ausschreibung zu beauftragenden Architekten und Ingenieure je Los sollen im Bedarfsfall auch diese Planungsleistungen für die Erweiterung des Neubaus auf eine 4 Kindergartengruppe erbringen. Einen Anspruch der Architekten und Ingenieure auf Beauftragung wird mit der Zuschlagserteilung in diesem Vergabeverfahren jedoch nicht begründet. Auch eine im Baugesuch dargestellte „neue Krippe“ als weiterer Neubau zum Bestand soll vorerst nicht realisiert werden.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">0001</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: suxKUXVRcp