Ausschreibung

Vergabe Objekt- und Fachplanungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrhauses in Ostrach

AusfĂĽhrung:

Baden-Württemberg

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Los 1 - Objektplanung Gebäude</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Die Gemeinde Ostrach beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr ein neues Feuerwehrgebäude als Neubau mit 9 Garagen für Feuerwehrfahrzeuge, einer Waschhalle, Neben- und Sozialräume sowie einen Übungsturm auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 595, Gemarkung Ostrach, Adresse Im Grund, 88356 Ostrach zu errichten. Das Baugrundstück wird über die Straße „Im Grund“ verkehrlich erschlossen. Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Ostrach umfassen sämtliche Aufgaben nach § 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg. Die Freiwillige Feuerwehr Ostrach ist für die Gemeindegröße mit einer Fläche von ca. 109.000 qkm zuständig mit 28 größeren und kleineren Teilorten. Die Gemeinde hat die Objektplanungsleistungen bis einschließlich der Leistungsphase 4 (Baugenehmigungsplanung) bereits beauftragt. Das daraufhin erstellte Baugesuch wurde von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde im Jahr 2021 genehmigt. Diese Baugenehmigungsplanung wurde nachträglich nochmals überarbeitet zum Stand 01.08.2024 und befindet sich derzeit im Genehmigungsprozess. Dieses zu genehmigende Baugesuch ist Grundlage für die mit dieser Ausschreibung zu beschaffenden Folgeplanungsleistungen. Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat in öffentlichen Sitzung beschlossen den Neubau des Feuerwehrhauses zu realisieren und die fortgesetzten, aufeinander aufbauenden Planungsleistungen mit dieser Ausschreibung zu beauftragen. Ausschreibungsgegenstand sind die Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen Objektplanung Gebäude ab LPH 5 bis 9 HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPH 5. Zwischen der Gemeinde Ostrach als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau des Feuerwehrgebäudes für die Gemeinde Ostrach erfolgt aufgrund einer Förderung des Landes Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017, Az.: 6-1503.0/35 sowie aus Mitteln des Ausgleichsstocks des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG). Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 4,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung inklusive anteiliger Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro aus dem Ausgleichsstock des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG) sowie 990.000 Euro nach der Fachförderung der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen des Feuerwehrwesens (VwV Z-Feu) des Landes Baden-Württemberg. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">0001</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: IW78KGPZAe