Ausschreibung
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linienverkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007
AusfĂĽhrung:
Nordrhein-Westfalen
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linienverkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Der Hochsauerlandkreis beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit § 3 Abs. 1, 2 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste für Linienverkehre in dem Linienbündel HSK-Ost Los Winterberg, nach dem neu aufgestellten Nahverkehrsplan (einsehbar unter https://www.hochsauerlandkreis.de/Nahverkehrsplan ) inkl. den Anlagenband zum Nahverkehrsplan (einsehbar unter https://www.hochsauerlandkreis.de/Nahverkehrsplan-Anlagenband ) gemäß Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG. Das Linienbündel HSK-Ost Los Winterberg umfasst 4 Linien mit einer Jahresfahrleistung von ca. 640.000 Fahrplankilometern (ohne bedarfsgesteuerte Verkehre): S50 Olsberg – Winterberg – Hallenberg, R44 Hallenberg – Medebach, 349 Siedlinghausen – Elpe – Heinrichsdorf, 364 Hallenberg – Braunshausen. Die hier gegenständlichen Verkehrsleistungen werden als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vergeben werden. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Ferner ist die Genehmigung zu versagen, wenn durch den beantragten Verkehr einzelne ertragreiche Linien im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG festgelegten Linienbündel herausgelöst werden würden (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d PBefG). Die Mindestanforderungen an die zu vergebenden öffentlichen Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 2a Satz 2 sowie § 13 Abs. 2a Satz 3PBefG) sind Gegenstand eines Ergänzenden Dokuments zur Vorinformation Linienbündel HSK-Ost Los Winterberg, das als Download unter https://www.hochsauerlandkreis.de/Ergänzendes-Dokument_Linienbündel-HSK-Ost_Los-Winterberg zur Verfügung steht. Dieses Dokument beschreibt die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt, Barrierefreiheit und sonstige Standards im Sinne von § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Zudem enthält der Anhang zum ergänzenden Dokument die Muster-Fahrplantabellen der entsprechenden Linien im Linienbündel HSK-Ost Los Winterberg. Ergänzend sind die Anforderungen aus dem Nahverkehrsplan des Hochsauerlandkreises einzuhalten. Die jeweils gültigen Tarife und Beförderungsbedingungen des Westfalentarifs einschließlich der Anerkennungstarife sind ohne Abweichung anzuwenden und unter dem nachfolgenden Link einsehbar: https://www.westfalentarif.de/service/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen . Der Hochsauerlandkreis kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Das auf diese Vorinformation folgende wettbewerbliche Verfahren erfolgt im Rahmen einer gesonderten Auftragsbekanntmachung.</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: bOHRT5ERBT