Ausschreibung
Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff (Vergabenummer VOEK 273-24)
AusfĂĽhrung:
Bayern
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff, für das Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum in Bamberg</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen, die teilweise dem Gefahrgutrecht (GGBefG) unterliegen und der ADR-Gefahrgutklasse 12 zugeordnet sind. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. - Die Auftraggeberin legt größten Wert auf eine transparente und zuverlässige Auftragsausführung sowie auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften (Compliance) insbesondere der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung in der jeweils gültigen Fassung, u.a. - das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), - die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), - die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), - die Nachweisverordnung (NachwV), - das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), - die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), - das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), - die TRGS 505-Blei1, - das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz –SprengG), - die Straßenverkehrsordnung (StVO), - das Mess- und Eichgesetz (MessEG), - das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), - das Umsatzsteuergesetz (UstG), - die länderspezifischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer inklusive der Regelungen auf Ebene der zuständigen Kreisverwaltungen. - Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">VOEK 273-24 - Los 1</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: 4i6giWpAL2