Ausschreibung

Vergabe der Trägerschaft für den "Offenen Ganztag" ab dem Schuljahr 2025/26 an der neuerrichteten Gemeinschaftsgrundschule "An der Gräfte" in Gelsenkirchen

AusfĂĽhrung:

Nordrhein-Westfalen

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Vergabe der Trägerschaft für den "Offenen Ganztag" ab dem Schuljahr 2025/26 an der neuerrichteten Gemeinschaftsgrundschule "An der Gräfte" in Gelsenkirchen</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Zum 01.08.2025 ist die Trägerschaft des Offenen Ganztags (OGS) an der GGS "An der Gräfte" zu vergeben. Die Grundschule wird ab Jahrgang 1 sukzessive aufgebaut, d.h. zunächst werden die Schülerinnen und Schüler der Klasse 1 in die Betreuung gehen. Ob zusätzliche weitere Schülerinnen und Schüler z.B. in internationalen Förderklassen der Grundschule zugewiesen werden, entscheidet sich möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt. Dies sollte ebenso wie das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen OGS Platz aufwachsend, ab dem Schuljahr 2026/2027 im Vornherein berücksichtigt werden. Die Stadt Gelsenkirchen erwartet im Hinblick auf die Komplexität der Aufgabe nur Bewerbungen geeigneter (gemeinwohlorientierter) Träger der freien Jugendhilfe. Dabei sind die Rahmenbedingungen des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.10.2010 über gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I (BASS 12-63 Nr. 2) zu berücksichtigen. Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens wird ein Kooperationsvertrag zwischen Schulträger, Schule und OGS Träger geschlossen. Der Kooperationsvertrag ist im Entwurf beigefügt. Es handelt sich um eine auf die Dauer von vier Jahren angelegte Maßnahme mit der Möglichkeit der Verlängerung von 4 weiteren Jahren (4+1+1+1+1) Die Mindestlaufzeit beträgt vier Schuljahre. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer wird eine beidseitige Kündigungsfrist zum 01.10. des Kalenderjahres für das kommende Schuljahr (31.07.des Folgejahres vereinbart). Sobald die originären Schulgremien etabliert sind, erfolgt eine umfassende Information und durch Beschluss der Schulkonferenz die nachträgliche Bestätigung der Trägerschaft. Der Ausschuss für Bildung und der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien werden über die Vergabe der Trägerschaft informiert.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">10/4.1-2025-0007</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: l9pnF7hkN1