Ausschreibung

Unterstützungsleistungen beim Aufbau und Betrieb des Fachverfahrensbetriebes VIS-Justiz

AusfĂĽhrung:

Baden-Württemberg

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Unterstützungsleistungen beim Aufbau und Betrieb des Fachverfahrensbetriebes VIS-Justiz</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Gegenstand der Ausschreibung war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Dienstleistungen für Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen des Fachverfahrensbetriebs für die eAkte Justiz. Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wurde, so genau wie möglich, umschrieben. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Dieser gibt nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Zeitraum für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden. Es wird von folgenden Auftragsmengen pro Vertragsjahr ausgegangen: - Beratungs- und Unterstützungsleistung Rolle 1 (Projektleitung) ca. 160 PTs - Beratungs- und Unterstützungsleistung Rolle 2 (Beratung und Betriebsunterstützung) ca. 1120 PTs - Rufbereitschaft ohne Einsatz ca. 25 PTs - Schulungsleistung während der Mindestvertragslaufzeit - Präsenzschulung ca. 20 PTs - Schulungsleistung während der Mindestvertragslaufzeit - Onlineschulung ca. 30 PTs - Einzelcoaching am Arbeitsplatz während der Mindestvertragslaufzeit ca. 1 PT - Einzelcoaching Remote während der Mindestvertragslaufzeit ca. 1 PT Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 10.500.000,00 EUR netto; 12.495.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">BIT14-0230-735</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: WPvZjC85Zu