Ausschreibung
Unterhalts- & Grundreinigung Dienstgebäude Trierer Straße 2-4
AusfĂĽhrung:
Saarland
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Unterhalts- & Grundreinigung Dienstgebäude Trierer Straße 2-4</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Im Gebäude sind Büro und Seminarräume untergebracht. Die Aufmaße über die zu reinigenden Flächen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die tägliche Unterhaltungsreinigung erfolgt in der angegebenen Liegenschaft grundsätzlich nach 15.00 Uhr. Abweichend von diesem Grundsatz soll die Reinigung in den Räumen zur Nutzung durch HfM vor Dienstbeginn erfolgen und bis 8.00 Uhr abgeschlossen sein. Dabei sind die Bedarfe, die sich aus dem Vorlesungs-, Übe- und Bürobetrieb ergeben, weisungsgemäß zu berücksichtigen. Die Durchführung der Reinigungsleistungen hat auf dem neuesten Stand der Technik unter Berücksichtigung umweltorientierter Gesichtspunkte zu erfolgen. Es dürfen durch Reinigungsarbeiten und den Einsatz von Reinigungsmitteln keine gesundheitlichen Gefahren z.B. Allergien durch Raumbelastung, Gefährdung durch Einschränkung der Verkehrssicherheit usw., entstehen. Die Oberflächenreinigung ist unter hygienischen Gesichtspunkten mit nach Reinigungsbereichen getrennten Reinigungsutensilien (z.B. Eimer, Reinigungstücher) durchzuführen. Das zur Reinigung notwendige kalte und warme Wasser, den Strom sowie geeignete Räume zur Kleiderablage des Personals und zur Aufbewahrung von Materialien, Maschinen und Geräten stellt der AG im Reinigungsobjekt unentgeltlich zur Verfügung. Der AG stellt dem Bieter zur Auftragserfüllung notwendige Verbrauchsmaterialien (Handseife, Toilettenpapier, Papierhandtücher) unentgeltlich zur Verfügung. Das Aufstellen von Waschmaschinen wird nicht zugelassen. In den Räumen des zu reinigenden Dienstgebäudes dürfen keine Reinigungstextilien gewaschen, getrocknet oder verschmutzte Reinigungsutensilien zwischengelagert werden. Der AN verpflichtet sich zwei Mitarbeiter/innen zu benennen, die zu Aufzugwärter/innen bestellt werden. Diese Mitarbeitende werden in ihre Aufgaben eingewiesen, wobei sie hauptsächlich als Kontaktpersonen zur Verfügung stehen, falls es zu einer Aufzugsstörung kommen sollte. Künftige Aufzugswärter erhalten eine kurze Schulung zur Funktionsweise des Aufzugs; es wird u.a. auch die Notruffunktion erklärt, die bei Betätigung einen Notruf an die angeschlossene Zentrale absetzt. Für die Wahrnehmung dieser Funktion erfolgt keine gesonderte Vergütung; für den AN entstehen auch keine zusätzlichen Kosten. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe erstreckt sich ausschließlich auf die Dauer der Anwesenheit während der Reinigungszeiten. Reinigungsverfahren für die Grundreinigung: Gründliche Reinigung von Böden, Lampen, Möbeln, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen einschl. Ein- und Ausräumen der Säle. Es werden haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt. Ziel: Oberflächen sollen frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen sein; weiterhin sollten Oberflächen schlieren- und fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">Z2504OII</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: x74ECHiZCb