Ausschreibung
Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern, Neubau eines Bürogebäudes mit integrierter Mehrzweckhalle und Errichtung von Stellplätzen, Außenanlagenplanung
AusfĂĽhrung:
Brandenburg
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern, Neubau eines Bürogebäudes mit integrierter Mehrzweckhalle und Errichtung von Stellplätzen, Außenanlagenplanung</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Die Unfallkasse MV ist in Schwerin ansässig. Derzeit ist die Einrichtung auf zwei Standorte der Wismarschen Straße verteilt. Ein Gebäude (Nr. 199) ist im Eigentum der Unfallkasse, ein zweites ca. 1 km entfernt, ist angemietet. Seit mehreren Jahren ist die eigens gegründete Projektgruppe Bau der Unfallkasse auf der Suche nach einem geeigneten Standort für einen Neubau. Vorrangiges Ziel ist, den Standort Schwerin zu erhalten und eine Fläche für einen zeitgemäßen Neubau, der allen Mitarbeitern eine Bürofläche in einem Gebäude anbieten kann, zu finden. Das Gebäude soll auch die Durchführung interne und öffentliche Veranstaltungen ermöglichen, wie zum Beispiel größere Präsentationen. Auch hierzu soll in den Neubau eine Multifunktionshalle integriert werden. Die Halle soll zwar vorrangig der Aus- und Weiterbildung von Sportlehrern und -lehrerinnen dienen. Nach derzeitigen Vorüberlegungen der Unfallkasse MV, die aber aus Sicht der im Rahmen der Vergabeverfahren beauftragten Planer ab Leistungsphase 1 abzustimmen sind, soll es sich um eine Einfeldsporthalle handeln, die mit einer Fläche von 15 x 27 Metern für Sport und Mehrzwecknutzung (wie z.B. sportliche Unterweisungen, Seminare, Konferenzen/Versammlungen oder kulturelle Veranstaltungen) eingesetzt werden kann. Die Halle soll demnach auch mindestens einen Geräteraum inkl. Stühle und Tische, zwei Umkleideräume, einen Raum für den Hallenwart, eine Pantry, zugehörige Sanitärräume mit Duschen, Behinderten-WC, technische Funktionsräume, robuste technische Ausstattung für Seminare, Konferenzen, Versammlungen oder kulturelle Veranstaltungen und einen für Mehrzwecknutzung geeigneten Boden aufweisen. Weiterhin soll nach den bisherigen Vorüberlegungen eine Fremdnutzung innerhalb und außerhalb der üblichen Bürozeiten möglich sein. Über einen Zeitraum von gut einem Jahr wurden in Schwerin mehrere mögliche Standorte für einen Neubau untersucht und bewertet. Die Kriterien für Untersuchungen waren recht vielfältig. Neben der Anbindung an den ÖPNV, der Parkmöglichkeiten und Einrichtungen im Umfeld, spielte auch das Thema Nachhaltigkeit eine große Rolle. Die dynamischen Entwicklungen in der Arbeitswelt (Homeoffice, Digitalisierung) erfordern flexible Grundrissmöglichkeiten. Der Standort an der Dr.-Külz-Straße wurde im Rahmen der Vertreterversammlung der Unfallkasse MV als Favorit ausgewählt. Auf dem unbebauten Grundstück Dr.-Külz-Straße in Schwerin zeigt sich seit Jahren ein städtebaulicher Missstand. Die Fläche bildet die Raumkante zur Kreuzung Dr.-Külz-Str./Gerhart-Hauptmann-Straße und ist bereits vom Platz der Freiheit aus gut einsehbar. Seit Jahren wird die Fläche als Parkplatz genutzt und zeigt einen ungepflegten Zustand. Bis vor wenigen Jahren standen hier Baracken und Garagen, die bereits zurückgebaut wurden. Das Areal hat sich in den vergangenen Jahren gut entwickelt. Nahezu alle Wohnbauten in den Straßenzügen Gerhardt-Hauptmann-Straße und Rosa-Luxemburg-Straße sind saniert und entsprechend nachgefragt. Der Platz der Freiheit bietet als Schnittpunkt vieler Bus- und Tram-Linien eine ideale Anbindung an den ÖPNV. Zudem ist der Bahnhof in unmittelbarer Nähe ein weiterer Pluspunkt bei der Bewertung der Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln. In direkter Nachbarschaft sind zwei Neubauten für Büronutzungen entstanden. Das Carré am Bahnhof wird derzeit saniert und einer Wohn- und Gewerbenutzung zugeführt. Das Architekturbüro Stutz & Winter hat bereits im Rahmen einer Bauvoranfrage eine Machbarkeitsstudie erstellt. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse hier im Verfahren zur Verfügung gestellt. Außerdem wird es allen ins Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerbern nach Erstangebotsaufforderung ermöglicht, eine begleitende Objektbegehung durchzuführen. Ein entsprechender Termin wird auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. Ob oder inwieweit die Machbarkeitsstudie umzusetzen ist, steht zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht fest, sondern muss im Rahmen der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zusammen mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Der Auftragnehmer hat sich selbst auch über Baulasten, Grunddienstbarkeiten und andere Rechte/Lasten zu informieren und bei seinen Planungen zu berücksichtigen. Dennoch sind Übersichten im Anhang ohne Gewähr auf Vollständigkeit enthalten. Nicht alle zukünftigen Anforderungen werden in den Ausschreibungsunterlagen abschließend definiert. Die Ausschreibung bezieht sich auf einen flexiblen Planungsauftrag, der noch Konkretisierung im Laufe des Planungsprozesses erfährt. Die Anforderungen an die Planung sind im Laufe des Planungsprozesses durch den Auftragnehmer unter anderem zu ermitteln, gemeinsam mit dem Auftraggeber zu erörtern und abzustimmen. Der Auftragnehmer hat sich laufend über Anforderungen zu informieren. Diese hängen unter Anderem auch von den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Auftraggebers ab. Ohne Gewähr auf Vollständigkeit könnten aus derzeitiger Sicht u.A. folgende Anforderungen an die Planung bestehen, auf die wir schon an dieser Stelle hinweisen und die auf jeden Fall bei Beauftragung zu überprüfen sind: Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf ein bestimmtes Los der Planungsleistungen.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">39/22-5</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: nqHUpPldG1