Ausschreibung

Übernahme und Verwertung von Bio- und Grünabfällen im Landkreis Germersheim

AusfĂĽhrung:

Rheinland-Pfalz

Frist:

20.04.2026 11:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Übernahme und Verwertung von Bioabfällen</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Der Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Verwertung von Bioabfällen im Landkreis Germersheim mit einem Umfang von ca. 11.780 Mg pro Jahr. Unter der Fraktion Bioabfall sind kompostierbare und vergärbare organische Hausabfälle, sowie Garten- und Grünabfälle aus privaten Haushaltungen wie sie über die Sammlung mittels Bioabfallsammelbehälter anfallen, zu verstehen. Die Leistungen beziehen sich somit auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummern 20 03 01 (Abfallbezeichnung: gemischte Siedlungsabfälle; hier: getrennt erfasste Bioabfälle, Biotonne aus Haushaltungen), und 20 01 08 (biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle) gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) vom 10. Dez. 2001, BGBl. Teil I, S. 3379, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juli 2020 (BGBl. I S. 3005). Die haushaltsnahe Erfassung von Bioabfall erfolgt im Kreisgebiet als Behältersammlung 14-täglich mittels Abfallsammelbehältern mit einem Fassungsvermögen von 80 l bis 770 l sowie in gegen Gebühr erhältlichen Bioabfallsäcken aus Kraftsackpapier, in denen Bürger Mehrmengen neben ihren Abfallsammelbehälter zur Abfuhr bereitstellen können. Im Zeitraum von April bis November findet eine wöchentliche Sammlung statt. Im Rahmen der Sammlung hat der AG in Vergangenheit bereits einige Qualitätsmaßnahmen realisiert, um die Bioabfallerfassung positiv zu beeinflussen. Der AG wird im Laufe der Vertragslaufzeit eine neue Bioabfall Sortieranalyse durchführen lassen. Auf Basis der Ergebnisse wird der AG ggf. weitere Qualitätsmaßnahmen bspw. Sichtkontrollen, o.ä. einführen. Daneben betreibt der AG eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit, um die Qualität der Bioabfallerfassung ebenfalls positiv zu beeinflussen. Die Sammlung bzw. Abfuhr der Bioabfälle obliegt einem beauftragten Dritten im Rahmen des Vertrages über die Sammlung und Beförderung von Bioabfall aus dem Landkreis Germersheim. Die Bioabfälle werden im Anschluss an die Sammlung durch die Sammelfahrzeuge des beauftragten Dritten zur Übernahmestelle bzw. Umladestation verbracht. Die Entwicklung der im Entsorgungsgebiet des AG erfassten Bioabfallmenge für die vergangenen Jahre ist in Anlage FB 252 aufgeführt. Die Anlage 3 enthält die Ergebnisse einer Sortieranalyse aus dem Jahr 2021. Die Stichproben wurden im Sommer und Herbst 2021 in der vegetationsreichen Jahreszeit gezogen. Diese dienen dem AN zu Kalkulationszwecken und stellen keine zugesicherte Eigenschaft oder Garantie dar. Allgemeine Vorgaben zum Leistungsgegenstand Leistungsgegenstand ist die Übernahme, ggf. der Nachtransport und die Verwertung der vertragsgegenständlichen Bioabfälle. Folgende Leistungen sind vom AN durchzuführen:  Übernahme der Bioabfälle an einer vom AN eigens gewählten Übernahmestelle, die sich innerhalb des Kreisgebietes oder in einer maximalen Entfernung von 25 km von der Kreisgrenze aus, gemessen auf der kürzesten, für schwere LKW zugelassenen Wegstrecke, und linksrheinisch befindet,  Kontinuierliche Übernahme der vertragsgegenständlichen Abfallfraktion an der Übernahmestelle, entweder als Umladestation oder als Verwertungsanlage,  Durchführung sämtlicher erforderlicher Transportvorgänge bis zu der/den vom AN bestimmten Behandlungs-/Endverwertungs- und ggf. Beseitigungsanlage/n (Nachtransport),  Notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwertung sowie vollständige und ordnungsgemäße Verwertung der vertragsgegenständlichen Bioabfälle inkl. ordnungsgemäße Beseitigung von Störstoffen. Der AG übernimmt keine Garantie für die genaue Abfallzusammensetzung. Vielmehr ist Leistungsgegenstand die Verwertung des Bioabfalls aus der haushaltsnahen Erfassung so wie er anfällt. Der AN muss die Zusammensetzung aus eigener Fachkunde einschätzen. Tatsächliche Abweichungen von der Einschätzung des AN berechtigen nicht zu einer Preisanpassung. Der AN bestätigt in diesem Zusammenhang, dass er die Möglichkeit hatte, die Zusammensetzung des erfassten Bioabfalls vor Ort in Augenschein zu nehmen.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">LOT-0001 J26-F33-019</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
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Id: Dn9AsW96XH