Ausschreibung

Übernahme und Verwertung von Altholz

AusfĂĽhrung:

Niedersachsen

Frist:

05.03.2026 10:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">A I-III</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) erfassen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr aus privaten Haushaltungen das Holz aus Sperrmüll (AVV 20 03 07) getrennt im Presswagen. Weiterhin werden die Altholzfraktionen A I-III auch aus anderen Herkunftsbereichen auf dem Recyclinghof und dem Zwischenlager auf der BVA angenommen. Die genannte Fraktion wird auch im Rahmen der Großbehältergestellung bei privaten und gewerblichen Kunden erfasst. Eine Störstofffreiheit kann nicht gewährleistet werden. Alle Altholzmengen werden im Zwischenlager der BVA getrennt gelagert und sind von dort vom Auftragnehmer zu übernehmen. Das Holz ist unzerkleinert. Die Kantenlänge ist von der Containergröße begrenzt. Lediglich das im Presswagen erfasste Holz aus der Sperrmüllfraktion ist durch das Pressen im Sammelfahrzeug leicht verdichtet. Die Jahresgesamtmenge lag im Jahr 2025 bei Kategorie A I-III bei rund 3.500 Mg. Bei 250 Werktagen ist somit bei der Fraktion A I-III eine Übernahmekapazität von durchschnittlich ca. 14 Mg pro Werktag sicherzustellen. Das Altholz ist einer allgemein anerkannten stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. Der Auftragnehmer führt die Behandlung und Verwertung der Altholzfraktion in der im Angebot jeweils benannten Behandlungsanlage(n) durch. Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehört ferner eine lückenlose Dokumentation der vom Auftraggeber übernommenen Altholzmengen. Dem Auftraggeber ist monatlich Bericht über die verwertete Altholzmenge und den Verbleib bei Endverwertern zu erstatten. Die mit der Endverwertung in Zusammenhang stehenden Unterlagen sind jeweils für mindestens 5 Jahre zu archivieren. Dem Auftragnehmer werden sämtliche Kosten für die Containergestellung, den Transport und die Verwertung der jeweiligen Altholzfraktion vergütet. Für jede Altholzfraktion gemäß den Losen 1-3 sind durch den Auftragnehmer zwei mindestens 30 m³ große, niederschlagsdichte Abrollcontainer (i.d.R. Planen-System) zu stellen. Die Niederschlagsdichtigkeit muss so gestaltet sein, dass der Wassereintrag in die Container bei Niederschlägen (Schnee, Hagel, Regen) effektiv verhindert wird. Dies dient auch dem Schutz vor etwaigen Schadstoffausträgen aus den beladenen Containern z.B. durch Auswaschungen. Die Container werden im shake-hand-Verfahren vom Auftragnehmer abgeholt. Der Eigentumsübergang des Altholzes findet mit der Beladung der Container des Auftragnehmers statt. Die Angebotspreise behalten für die gesamte Vertragslaufzeit ihre Gültigkeit; Nachforderungen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Veränderungen im Altholzaufkommen liegen nicht in der Beeinflussung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann keinen Anspruch auf das Erreichen einer bestimmten Menge geltend machen. Auch Mehrmengen von bis zu 20 %, als in Kap. 4 beschrieben, sind, bei Beibehaltung der aktuellen Erfassungssysteme, vom Auftragnehmer zu übernehmen</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">1</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: 18lt5kI41Y