Ausschreibung

TSK25010 Verwertung von Alttextilien

AusfĂĽhrung:

Baden-Württemberg

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Bereitstellung von Wechselbrücken, Sortierung und Verwertung von Alttextilien</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">4.1 Sammlung der Alttextilien durch den AG Für die Sammlung der Alttextilien sind im Stadtgebiet und auf den Wertstoffstationen stationäre Sammelbehälter des AG aufgestellt. Die Alttextilien werden durch Mitarbeitende des AG aus den Sammelcontainern entnommen, vorsortiert, Schuhe soweit möglich gebündelt und lose Textilien in Kunststoffsäcke verpackt. Bereits in Kunststoffsäcken verpackte Alttextilien aus den Altkleidercontainern werden direkt ohne weitere Sichtung in die Sammelfahrzeuge des AG verladen. Offensichtliche Störstoffe werden entfernt, durch den AG entsorgt und fließen nicht in die Gewichtsberechnung mit ein. 4.2 Bereitstellung von Wechselbrücken Die Bereitstellung von Wechselbrücken und die Annahme der Alttextilien erfolgt an der Übergabestelle beim: Team Sauberes Karlsruhe Standort Deponie West Wikingerstraße 25 76189 Karlsruhe Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, mit Ausnahme von Feiertagen von 8:00 - 15:00 Uhr. Der AN hat an der genannten Übergabestelle fünf baugleiche Wechselbrücke bereit zu stellen. Die Wechselbrücken müssen witterungsbeständig sein und eine Höhe von mindestens 100 cm bis maximal 120 cm (gemessen von Geländeoberkante bis Wechselbrücke, Bodenoberkante) aufweisen. Um einen reibungslosen Vertragsübergang zu gewährleisten, sind bereits zwei Wechselbrücken durch den AN eine Woche vor Beginn des Leistungszeitraums bereitzustellen. Mit Beginn der Vertragslaufzeit sind alle fünf Wechselbrücken nach Absprache bereitzustellen. Die bei der Sammlung durch den AG erfassten Alttextilien werden durch den AG in die vom AN bereitzustellenden Wechselbrücken umgeladen. Die Abholung der beladenen Wechselbrücken hat nach schriftlichem Abruf per E-Mail des AG am vom AG avisierten Termin zu erfolgen. Der AN bekommt den avisierten Termin dabei immer mindestens 48 Stunden vorher vom AG mitgeteilt. Bei der Abholung sind leere, baugleiche, Wechselbrücken durch den AN am Übernahmeort anzuliefern. In der Regel sind die Wechselbrücken zweimal pro Woche auszutauschen. Der Tausch der Wechselbrücken kann nur zu den Öffnungszeiten der Deponie West erfolgen. Die Einfahrt ist bis spätestens 45 Minuten vor Schließung möglich. 4.3 Gewichtserfassung Die mit Alttextilien bestückten Sammelfahrzeuge des AG werden vor dem Verladen auf die Wechselbrücken des AN auf der Eingangswaage des AG an der Übergabestelle gewogen. Zuvor werden die vorher gesammelten offensichtlichen Störstoffe entfernt. Die Alttextilien werden anschließend vom AG in die bereitgestellten Wechselbrücken des AN verladen. Die entleerten Sammelfahrzeuge werden abschließend auf der Ausgangswaage des AG an der Übergabestelle gewogen. Die somit ermittelte Differenz stellt das Nettogewicht der angelieferten Alttextilien dar und gilt als Abrechnungsgrundlage für den AG und AN. Eine Kopie der Wiegescheine wird dem AN für die monatliche Abrechnung zur Verfügung gestellt. Die Erfassung der Wiegemenge (Outputmenge) erfolgt in elektronischer Form als Excel-Tabelle und wird dem AN elektronisch monatlich übermittelt. Hierzu ist dem AG nach Auftragserteilung eine E-Mail-Adresse des AN zu nennen. Vor dem Abtransport der mit Alttextilien befüllten Wechselbrücken muss die gesammelten Mengen auf der geeichten Waage des AG gewogen werden. Die Waage befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den zur Verfügung gestellten Stellplätzen der Wechselbrücken. Dabei wird zunächst der komplette mit leeren Wechselbrücken beladene Hängerzug zur Ermittlung des Taragewichts verwogen. Nach dem Tausch der Wechselbrücken wird der mit Alttextilien beladene Hängerzug zur Ermittlung des Bruttogewichts verwogen. Die Differenz zwischen Bruttogewicht und Taragewicht stellt das Nettogewicht dar. Dies dient lediglich als Referenzverwiegung. Abrechnungsgrundlage stellen die Verwiegungen der Sammelfahrzeuge dar. 4.4 Transport Der Transport im vertragsgegenständlichen Sinn umfasst alle Leistungen der Raumüberwindung nach Abschluss der Abholung der Wechselbrücken bis zu den vom AN bestimmten Erstbehandlungs-, Sortier-, Endverwertungs- und gegebenenfalls Beseitigungsanlagen. Dazu gehören auch eventuelle Umladungen der Alttextilien. Die Transportleistungen in der Transportkette des AN haben ausschließlich mit Fahrzeugen, die mindestens die Schadstoffnorm Euro 6 erfüllen, zu erfolgen. Alle Fahrzeuge des AN sowie Wechselbrücken und eventuelle Anhänger müssen alle Anforderungen gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllen. Explizit hat der AN darauf zu achten, dass die eingesetzten Fahrzeuge nach Straßenverkehrsordnung nicht überladen sind. 4.5 Sortierung und Verwertung Der AN gewährleistet eine qualitativ hochwertige Alttextilverwertung. Dabei ist die Umsetzung der Abfallhierarchie (§ 6 KrWG) und der EU-Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung unbedingt zu beachten. Für die Verwertung der Alttextilien gelten folgende Kriterien. Für die Wiederverwendung (Secondhand) der übernommenen Alttextilien wird eine Mindestquote von 60 % angestrebt. Für die stoffliche Verwertung (Recycling) der übernommenen Alttextilien wird eine Mindestquote von 15 % angestrebt.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">LOT-0001 TSK25010</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: ySOrs9xiSD