Ausschreibung
Technisches Gebäudemanagements für die Liegenschaften Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Natur und nukleare Sicherheit (BMUKN) und Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in Berlin (VOEK 008-24)
AusfĂĽhrung:
Berlin
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Technisches Gebäudemanagements für die Liegenschaften Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Natur und nukleare Sicherheit (BMUKN) und Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in Berlin</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Fortsetzung aus Ziffer 2.1 -- Die Start-Up-Phase Stufe 1 beginnt mit Zuschlag, spätestens am 02.03.2026, Stufe 2 am 01.04.2026, der Regelbetrieb am 01.05.2026. Der AN hat sich in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der AG einzuarbeiten. Für die Übernahme der Liegenschaft stellt der AN ein Start-Up-Team bereit, mit mind. dem vorgesehenen Objektleiter, den Haustechnikern 1 und 2 (Fachrichtung Elektrotechnik mit Schaltberechtigung für Anlagen gem. LV, bzw. des Gewerkes Heizung, Lüftungs-/Klimatechnik, Sanitär/techn. Gebäudeausrüstung, und einem mit Liegenschaftsübernahmen erfahrenen Projektleiter. -- In der Vertragsauslaufphase erfolgen die Objektrückgabe bzw. -übergabe mit allen Anlagen, technischen Systemen bzw. Baugruppen sowie Räumen und Lagermöglichkeiten an die AG oder einen neuen Dienstleister. Auf Wunsch der AG sind auch Hersteller, Sachverständige und/oder Fachfirmen zur Übergabe einzubeziehen. -- Der AN hat sein Personal mit einheitlicher Arbeitskleidung mit angebrachten Firmenlogo und Namensschild auszustatten. Die Arbeitskleidung ist im Rahmen der Start-Up-Phase der AG vorzustellen. Der AN sorgt eigenverantwortlich für ausreichend Reservepersonal und meldet dieses Personal liegenschaftsgebunden an. Er benennt einen Personalkoordinator und einen Stellvertreter, welche alle Personaldaten des AN koordinieren und für die AG aktuell vorhalten. -- Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit von Montag bis Freitag beträgt 8 Stunden bei einer Arbeitszeit von 40 h/Woche, im Zeitraum von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Zum Nachweis der Anwesenheit ist vom AN ein webbasiertes Zeiterfassungssystem einzurichten und zu führen. -- Der Objektleiter muss werktäglich 8h vor Ort sein, davon zwischen 08:30 - 15:00 Uhr. Er steht der AG und dem Nutzer als Ansprechpartner zur Verfügung. -- Die Arbeitszeit der Assistenz des Objektleiters beträgt 4 Stunden werktäglich im Zeitraum von 07:00-15:45 Uhr. Sie unterstützt den Objektleiter bei der Planung, Vorbereitung und Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen und ist operativer Ansprechpartner für die Mitarbeiter. -- Die Anwesenheitszeit der Haustechniker auf den Liegenschaften beträgt 8 Stunden werktäglich von Montag bis Freitag zzgl. Pausenzeiten. Die Liegenschaften des BMUKN (Stresemannstraße, Köthener Straße 2-3, 4) werden zweischichtig durch jeweils einen Haustechniker (1 und 2) von 06:00-14:00 Uhr und 11:00-19:00 Uhr bedient. Das Gebäude der Liegenschaft Krausenstraße ist aktuell ungenutzt, eine Stillstandswartung ist zu realisieren, Inspektionen erfolgen durch 2 Personen mind. 2x pro Woche. Die ständige Erreichbarkeit des AN ist zu gewährleisten. -- Anforderungen an das Personal sind den Eignungskriterien, Aufgaben der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. -- Der AN verpflichtet sich, zusätzliche Leistungen/ Auftragsleistungen zu übernehmen. Dazu können Bau- und Dienstleistungen gehören. Für unterschiedliche Kostenbereiche ist die Angebotsunterbreitung bzw. -einholung geregelt, siehe Leistungsbeschreibung. Bei Fremdleistungen kann der AN einen Managementzuschlag erheben: 5 % größer/gleich 10.000 €, 7,5% größer/gleich 3.000 €, 10 % kleiner 3.000 € (Nettogesamtbetrag/Auftrag). --- Dem AN stehen Räumlichkeiten (Büros, Werkstatt, Umkleide, Lager) für die Vertragserfüllung unentgeltlich zur Verfügung. Für IT-und Netzwerkanbindung muss der AN einen eigenen Vertrag mit dem Anbieter auf seine Kosten abschließen. -- Die AG stellt Fernwärme, Wasser und Elektroenergie kostenlos zur Verfügung. Arbeitshilfen, wie z.B. Aufzüge, können benutzt werden. Alle erforderlichen Werkzeuge zur Erbringung der Leistungen sind durch den AN zu stellen und vorzuhalten. -- Der AN verwaltet und beschafft alle Kleinteile, Verbrauchs- und Verschleißteile, Verbrauchs- und Verschleißstoffe, Materialien und Betriebsmittel, die für die Durchführung der Leistung erforderlich sind. --- Der AN gewährleistet die Verschwiegenheit seines Personals (s. Anlage C-06).</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">VOEK 008-24</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: 8HLMbAO3yG