Ausschreibung

Technisches Gebäudemanagement für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in Berlin (VOEK 024-24)

AusfĂĽhrung:

Berlin

Frist:

05.03.2026 09:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Technisches Gebäudemanagement für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in Berlin</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Fortsetzung aus Ziffer 2.1 Der AN stellt eine zeitgemäße CAFM-Software für die Planung, Ausführung und Dokumentation von Wartungs- und Instandsetzungsleistungen an Gebäuden und technischen Anlagen, die den webbasierten Zugriff durch die AG ermöglicht (6-8 Lizenzen). -- Sonstige Leistungen: -Start-Up-Vertragsauslaufphase -Instandhaltungsmanagement -Stellung erforderlichen Personals -- Die Start-Up-Phase Stufe 1 beginnt mit Zuschlag, spätestens am 01.08.2026, Stufe 2 am 01.09.2026. Der Regelbetrieb beginnt am 01.10.2026. Der AN hat sich in sämtliche Aufgabenbereiche/Abläufe in Abstimmung mit der AG einzuarbeiten. Für die Übernahme der Liegenschaft stellt der AN in ausreichendem Umfang Personal (Start-Up-Team), dem der vorgesehene Objektleiter und ein mit Liegenschaftsübernahmen erfahrener Projektleiter angehören. In Stufe 1 erfolgt u.a. die Personalvorstellung mit Vorlage der Qualifikationsnachweise, die Beantragung ggf. weiterer Sicherheitsüberprüfungen, die Anpassung des CAFM-Systems, Klärungen zu Abläufen und Prozessen. In Stufe 2 erfolgen u.a. die Übernahme der technischen Anlagen/Systeme durch den AN, der Aufbau einer CAFM-Lagerverwaltung, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. -- In der Vertragsauslaufphase erfolgen die Objektrückgabe bzw. -übergabe mit allen Anlagen, technischen Systemen bzw. Baugruppen sowie Räumen/Lagermöglichkeiten an die AG oder einen neuen Dienstleister. Auf Wunsch der AG sind auch Hersteller, Sachverständige und/oder Fachfirmen zur Übergabe einzubeziehen. -- Der AN hat sein Personal mit einheitlicher Arbeitskleidung mit Firmenlogo und Namensschild auszustatten. Der AN sorgt eigenverantwortlich für ausreichend Reservepersonal und meldet dieses liegenschaftsgebunden an. -- Die Anwesenheit des Objektleiters beträgt 40 Std./Woche. Von Montag bis Freitag ist die Präsenzzeit von 08:30 Uhr-15:30 Uhr zu gewährleisten. Mit der stellvertretenden Objektleitung ist die Besetzung in der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr sicherzustellen. -- Die vertragsgegenständlichen Leistungen der Haustechniker sind arbeitstäglich im Präsenzzeitraum von 07:00 bis 17:00 Uhr zu erbringen. Zum Nachweis ist vom AN (möglichst) ein webbasiertes Zeiterfassungssystem einzurichten und zu führen. Die ständige Erreichbarkeit des Objektleiters und der Haustechniker vor Ort ist innerhalb der festgelegten Anwesenheitszeit zu gewährleisten. -- Anforderungen an das Personal sind den Eignungskriterien, Aufgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen. -- Der AN verpflichtet sich, über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinaus zusätzliche Leistungen/Auftragsleistungen für Bau- und Dienstleistungen zu übernehmen. Für unterschiedliche Kostenbereiche ist die Angebotsunterbreitung bzw. -einholung geregelt, siehe Leistungsbeschreibung. Bei Fremdleistungen kann der AN einen Managementzuschlag erheben: 5 % größer/gleich 10.000 €, 7,5% größer/gleich 3.000 €, 10 % kleiner 3.000 € (Nettogesamtbetrag/Auftrag). --- Dem AN stehen Räumlichkeiten (Werkstatt, Umkleide, Lager) für die Vertragserfüllung unentgeltlich zur Verfügung. Für IT- und Netzwerkanbindung muss der AN einen eigenen Vertrag mit dem Anbieter auf seine Kosten abschließen. -- Die AG stellt Wärme, Wasser, Elektroenergie kostenlos zur Verfügung, für die Erreichbarkeit der Medienanschlüsse trägt der AN Sorge. Arbeitshilfen, wie z.B. Aufzüge, können benutzt werden. Alle erforderlichen Werkzeuge zur Erbringung der Leistungen sind durch den AN zu stellen/vorzuhalten, sie entsprechen Sicherheitsbestimmungen, wie z.B. Unfallverhütungsvorschriften. -- Der AN verwaltet und beschafft alle Kleinteile, Verbrauchs- und Verschleißteile, Materialien und Betriebsmittel usw., die für die Durchführung der Leistung erforderlich sind. -- Der AN hat für die Entsorgung der Abfälle eigene Entsorgungseinrichtungen (Container, Tonnen etc.) bereitzustellen. -- Der AN gewährleistet die Verschwiegenheit seines Personals (s. Anlage C-06).</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">VOEK 024-24</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: EWiRPpmKqn