Ausschreibung

Technische Gebäudeausrüstung, Neubau von 3 Obdachlosenwohnhäusern und einer Kindertagesstätte mit Interimslösung Kita, Geisbergstr. 47-53 in 50939 Köln

AusfĂĽhrung:

Nordrhein-Westfalen

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Technische Gebäudeausrüstung, Neubau von 3 Obdachlosenwohnhäusern und einer Kindertagesstätte mit Interimslösung Kita, Geisbergstr. 47-53 in 50939 Köln</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Auf der städtischen Liegenschaft Geisbergstraße 47-53, 50939 Köln, soll die Bestandsbebauung, bestehend aus vier 3-geschossigen Mehrfamilienhäusern mit Satteldach für Obdachlose und einem Kita-Pavillon, abgerissen und auf demselben Grundstück drei neue Mehrfamilienhäuser 3-geschossig + Staffelgeschoss für Obdachlose, und eine neue 2-geschossige, 6-zügige Kita als Solitär geplant werden. Das Planungsgebiet liegt in einem Wohnviertel, das vorwiegend aus 2- bis 3-geschossigen Mehr- sowie Einfamilienhäusern besteht. Eine Ausnahme stellt das direkt gegenüberliegende 5-geschossige Altenheim dar. Südlich liegt eine historische Hofanlage (Komarhof) und südwestlich liegen die Bahngleise. Planungsrecht gemäß § 34 BauGB. Für die 3-geschossige, unterkellerte Bestandsbebauung und den 1-geschossigen, nichtunterkellerten Kita-Solitärbau aus den 1960er Jahren ist ein schrittweiser Abriss vorgesehen, da eine bauliche Interimslösung zur Unterbringung des bestehenden Kita-Betriebes geschaffen werden muss. (Abbruchleistungen und Abbruchgenehmigung sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung). Aktuell findet der Betrieb der 4-zügigen Kindertagesstätte mit 2 Gruppen im Kita-Pavillon sowie mit 2 ausgelagerten Gruppen im Erdgeschoss eines der Sozialhäuser statt. Der Kita-Betrieb soll während des Abbruchs und der Bauzeit der Kita mit nur 3-4 Gruppen (circa 580 qm BGF) zeitweise im Erdgeschoss in einem der drei neuen fertiggestellten Mehrfamilienhäuser untergebracht werden. Für die temporäre Nutzung sollen möglichst wenige genehmigungspflichtige und bauliche Veränderungen in dem Mehrfamilienhaus erfolgen. Nach Fertigstellung des Kita-Neubaus muss die temporäre Kita zu Wohneinheiten rückgebaut werden. Die Planungsleistung beinhalten somit die Neubauplanung sowie Planung der Interimslösung im Kontext des Rückbaus. Die neu geplanten Baukörper sollen im energetischen Passivhausstandard mit Photovoltaik und gegebenenfalls mit extensiver Dachbegrünung errichtet werden. Des Weiteren sollen sie möglichst auf dem Standort des beigefügten Bauablaufschemas und somit auf dem Fußabdruck der Bestandsbebauung entstehen, so dass eine Vielzahl an Bäumen erhalten werden kann. Dies ist insbesondere auch bei der Planung der Versorgungsleitungen zu beachten. (Neubau unter maximaler Berücksichtigung des Baumbestandes, siehe Lageplan und Liste mit Angaben zum Baumbestand). Die Gebäude sollen in konventioneller Bauweise errichtet werden, der Aspekt der Nachhaltigkeit steht im Vordergrund. Weitere technische Anforderungen für die Kita und Interims-Kita sind unter anderem der Einbau von Videoklingelanlage, Funkbrandwarnanlage, Teeküche für Personal und Koch- sowie Aufwärmküche mit entsprechender Lüftungsanlage zur Versorgung der zu betreuenden Kinder. Eine Tiefgarage sowie Stellplätze nach Stellplatzverordnung müssen nicht berücksichtigt werden. Allerdings sind die bestehenden Stellplätze für Mitarbeiter, Besucher und den Hol- und Bringverkehr der Kita zu erhalten. Es sind ausreichend Stellplätze für Fahrräder und Lastenräder vorzusehen. Zwischen den Häusern sollen attraktive Spiel- und Begegnungsflächen für alle Anwohner und Anwohnerinnen entstehen. Eine barrierefreie Erschließung ist im Rahmen des Nutzungskonzeptes und im erforderlichen Maße zu planen. Die detailliertere Beschreibung der Beschaffung und die Zuschlagskriterien sind in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung aufgeführt, diese ist zwingend zu beachten. Es ist für jede Kostengruppe beziehungsweise Fachdisziplin qualifiziertes Personal einzusetzen. Dieses ist in der Anlage 2 "TGA_Abfrage_Projektteam" anzugeben. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst Leistungsphasen 1 bis 3. Optional ist die stufenweise Vergabe der Leistungsphasen 4-9 vorgesehen. Ein Recht auf Weiterbeauftragung besteht nicht.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">LOT-0000</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: 6iUPdYuaNr