Ausschreibung

Steigerung der Leistungsfähigkeit der Talsperre Stollberg durch bauliche Anpassungen und Anbindung zusätzlicher Einzugsgebiete (EZG) - LOS 1 bis LOS 4 - hier: Nachtragsvereinbarung Nr. 2

AusfĂĽhrung:

Baden-Württemberg

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Steigerung der Leistungsfähigkeit der Talsperre Stollberg durch bauliche Anpassungen und Anbindung zusätzlicher Einzugsgebiete (EZG) - LOS 1: Objektplanung für Ingenieurbauwerke Leistungsphasen gem. § 43 HOAI 2021 und Landschaftspflegerischer Begleitplan - hier: Nachtragsvereinbarung Nr. 2 zu Ingenieurvertrag 4500167442</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Objektplanung für Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 43 HOAI 2021 zzgl. Besondere Leistungen Landschaftspflegerischer Begleit-plan und zusätzliche Leistungen Beschreibung: Das übergeordnete Ziel ist die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Talsperre Stollberg durch bauliche Anpassungen und Dargebots-Erweiterungen mit Einbindung von zusätzlichen Einzugsgebieten unter Berücksichtigung der technischen Planungsvarianten sowie von Wechselwirkungen unter-schiedlicher Schutzgüter. Zielstellung ist, Lösungsvarianten für den Umgang z. B. mit den Änderungen am Überlauf der Hochwasserentlastungsanlage, des höheren Einstaus des Absperrbauwerkes, dem höheren Einstau des Entnahmeturmes, der gegebenenfalls notwendigen Erhöhung des Teilungsbauwerkes, der Erstellung eines neuen Wegekonzeptes für die Bewirtschaftung der Anlage, die Anbindung zwei weiterer Einzugsgebiete und die Umsetzung des Bootshauses unter Berücksichtigung bestehender Rand- und Rahmenbedingungen zu entwickeln und zu bewerten. Zu betrachten sind neben den wasserwirtschaftlichen Erfordernissen (keine Verschlechterung des Hochwasserschutzniveaus) insbesondere eigentums- und genehmigungsrechtliche Aspekte. Zielkonflikte sind zu benennen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und zu planen. Der Gesamtwerkerfolg besteht im Fall des Abrufs aller Leistungsphasen darin, dass alle baulich erforderlichen Objekte mangelfrei geplant und deren Bau mangelfrei überwacht wird; dies unter Beachtung aller vertraglichen Festlegungen und aller im Verlauf der Planung stattfindenden Abstimmungen mit dem Auftraggeber. Konkret benannt werden in den Vergabe- und Vertragsunterlagen die dem Auftraggeber zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Leistungen positiv bekannten Grundleistungen und Besonderen sowie Zusätzlichen Leistungen und Optionalen Leistungen. Zum Gesamtwerkerfolg und damit zum Vertragsgegenstand zählen jedoch weitere derzeit noch nicht konkret beschreibbare Leistungen. Es muss durch die Planungsleistungen sichergestellt werden, dass neben der Dargebotserweiterung auch der Schutz der Bevölkerung vor Hochwasser umfassend sichergestellt werden kann und die Niedrigwasseraufhöhung und langfristige Wasserbereitstellung und Gewährleistung der Gewässergüte gesichert und dauerhaft gewährleistet sind. Bei den naturschutzfachlichen Planungen besteht der Werkerfolg darin, eine genehmigungs-fähige Planung zu erstellen und diese entsprechend der Genehmigung und ggf. weiterer Auflagen der Genehmigungsbehörde und Anforderungen des Auftraggebers umzusetzen. Zum Planungsumfang gehören damit alle hierfür erforderlichen Leistungsbilder, wie z. B. Landschaftsplanungen und/oder Objektplanungen, eine ggf. erforderliche ökologische Baubegleitung bzw. Besonderen Leistungen, z. B. Fachplanungs- und Beratungsleistungen gemäß Anlage 9 zur HOAI 2021, Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen, ein Artenschutzfachbeitrag sowie die Erstellung von weiteren naturschutzfachlichen Unterlagen deren Notwendigkeit erst bei weiterer Planungstiefe ersichtlich wird. Im Zuge der Planung sind durch die Auftragnehmer alle für die genehmigungs- /funktionsfähige Fertigstellung der Bauwerke erforderlichen Leistungen zu erbringen. Dies beinhaltet insbesondere Grundleistungen sowie sämtliche erforderliche Besondere und Zusätzliche Leistungen, die für den Werkerfolg notwendig sind. Hierzu zählen auch im Zuge des Planungsprozesses ggf. entstehende erforderliche Leistungen deren Notwendigkeit u. U. erst bei weiterer Planungstiefe ersichtlich wird. Änderung (= NTV 2): Ziel ist die Ermittlung einer Wasserstands-Abfluss-Beziehung für die HWE und im weiteren Verlauf auch für die Schussrinne der TS Stollberg. Des Weiteren soll die Erosionsanfälligkeit der Anlage untersucht werden. im ersten Schritt erfolgt die Erstellung des 3D-Modells der Anlage im Ist-Zustand als Geometrie im AutoCAD. Darauf aufbauend erfolgt dann die 3D-HN-Simulation für die zu betrachtenden Szenarien mit Auswertung und Berichterstellung. Die genannten Leistungen gehen über die vertraglich geschuldeten Grundleistungen der LPH 1 bis LPH 4 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke hinaus und sind daher als zusätzliche besondere Leistungen zu den bereits vertraglich gebundenen Leistungen zu erbringen. Die Leistungserbringung ist dabei durch den bereits vertraglich gebundenen Objektplaner aus planungsimmanenten Gründen zur Ermittlung der Vorzugsvariante im Rahmen der LPH 2 zwingend geboten, um den vertraglich geschuldeten Werkerfolg (Erhöhung Wasserdargebot TS Stollberg) zu erreichen und bildet die Planungsgrundlage für die darauf aufbauenden weiteren Planungsschritte.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">5.141.0130.016 - Los 1</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: CHkiucG7Ro