Ausschreibung

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld; Kampfmittelräumung auf dem Baufeld des Bundeskriminalamtes

AusfĂĽhrung:

Schleswig-Holstein

Frist:

25.08.2025 11:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld; Kampfmittelräumung auf dem Baufeld des Bundeskriminalamtes</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">1. Veranlassung und Zielsetzung Im Osten der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal ist als langfristige Entwicklungsfläche der LHW definiert und soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. In einem ersten Schritt beabsichtigt die LHW für das nördliche rund 32 Hektar große Areal des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Planungsrecht zu schaffen. Auf diesen hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten Flächen im Wiesbadener Stadtteil Erbenheim soll ein zentraler Behördenstandort für das Bundeskriminalamts (BKA) entstehe. 2. Leistungsumfang Kampfmittelräumung Innerhalb des Gebietes ist eine Räumung von 274 Störpunkten durchzuführen. Die Störpunkte liegen in unterschiedlichen Tiefen unter Geländeoberkante (GOK). Im Sinne einer Eingriffsminimierung sind die Störpunkte bis in einer Tiefe von 0,50 m unter GOK von Hand auszugraben. Bei den restlichen Störpunkten ist ein Bagger mit einem maximalen Gesamtgewicht von 7,50 to. und Gummikettenantrieb einzusetzen. Die Kampfmittelräumung soll im Zeitraum vom 01. Oktober 2025 bis 28. Februar 2026 durchgeführt werden. Sollte die Kampfmittelräumung aufgrund unvorhergesehener Ereignisse im genannten Zeitraum nicht möglich sein oder nicht abgeschlossen werden können, kann eine Fortsetzung zwischen dem 01. Oktober 2026 bis 28. Februar 2027 erfolgen. Für die Kampfmittelräumung wurde eine Eingriffsgenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt. Es ist geplant, dass das Verfahren bis zum 30. September 2025 einen positiven Abschluss findet, sodass die Räumung am 01. Oktober 2025 starten kann. Eine Garantie kann der Auftraggeber nicht abgeben. Ebenso ist es möglich, dass die Behörden Auflagen und Nebenbestimmungen festsetzen, die bei der Kampfmittelräumung zu berücksichtigen sind. Über etwaige Folgen dieser Festsetzungen stimmen sich Auftragnehmer und Auftraggeber rechtzeitig ab. Die Kampfmittelräumung ist nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik durchzuführen. Es gelten die Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen. Die Kampfmittelräumung ist vollständig zu dokumentieren. Nach Abschluss der Kampfmittelräumung ist die Kampfmittelfreiheit zu bescheinigen. Es ist spätestens acht Wochen nach Abschluss der Räumarbeiten ein Abschlussbericht zu liefern, in dem sämtliche Arbeiten und die Arbeitsergebnisse textlich, tabellarisch und kartographisch dargestellt werden. Die Kampfmittelräumung muss von fachlich qualifizierten Personen durchgeführt werden, die über eine Erlaubnis nach § 7 SprenG und einen Befähigungsschein nach § 20 SprenG verfügen. 3. Leistungsumfang Geomagnetik Im Südwesten des Räumfeldes befindet sich eine Parzelle, auf der die bereits durchgeführte geomagnetische Untersuchung zu keinen eindeutigen Ergebnissen führte. Hier ist der Oberboden auf einer Fläche von 1,3 ha abzuschieben und die geomagnetische Untersuchung zu wiederholen. Ziel ist es, potenziell kampfmittelrelevante Störpunkte sowie archäologisch relevante Strukturen bis in eine Tiefe von 5 m zu erfassen. Der Oberboden ist nach Abschluss der Geomagnetik wieder einzubauen und ggf. zu verdichten. Nach Abschluss der geomagnetischen Untersuchung ist eine Modellrechnung durchzuführen, um die geografische Lage, die Tiefenlage und das magnetische Moment zu ermitteln. Es ist ein kurzer Abschlussbericht inkl. Text, Karten, Lageplänen und Tabellen zu erstellen, in dem die Lage- und Größe der prospektierten Fläche, der Untersuchungszeitraum sowie Koordinaten und Tiefenlage erfasster Störpunkte dargestellt werden. Darüber hinaus sind archäologisch relevante Strukturen aufzuzeigen sowie Methodik, Ergebnisse und besondere Vorkommnisse zu beschreiben. Die Geomagnetik muss von fachlich qualifizierten Personen durchgeführt werden, die über eine Erlaubnis nach § 7 SprenG und einen Befähigungsschein nach § 20 SprenG verfügen. Detaillierte Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. Dort sind die o.g. Themen vollständig beschrieben sowie weitere Themen wie - Gebietsmerkmale und durchgeführte Untersuchungen - Betroffenheit von Schutzgebieten - Untergrundsituation, Altflächen und Bodenverunreinigungen - Abstimmung mit weiteren Leistungsträgern beschrieben.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">LOT-0000</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: PdrSqfHcqx