Ausschreibung
Stadt Schwalbach am Taunus - Erbbaurechtsvertrag und Betrieb Fernheizwerk
AusfĂĽhrung:
Hessen
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Stadt Schwalbach am Taunus - Erbbaurechtsvertrag und Betrieb Fernheizwerk</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Die Stadt Schwalbach am Taunus ist Eigentümerin des Grundstückes, eingetragen Amtsgericht Königstein im Taunus, Grundbuch von Schwalbach, Blatt 3852, lfd. Nr. 4: Gemarkung Schwal-bach, Flur 47, Flurstück 53/4, Hof- und Gebäudefläche, Adolf-Damaschke-Straße, 3.361 m². Auf der Grundlage eines Erbbaurechts wird auf diesem Grundstück ein Fernheizwerk betrieben. Der entsprechende Erbbaurechtsvertrag läuft zum 31.12.2027 aus. Die Stadt Schwalbach am Taunus beabsichtigt, an dem Grundstück erneut ein entsprechendes Erbbraurecht nebst Kooperationsvertrag (Betriebs- und Versorgungsverpflichtung) mit einer Laufzeit von 20 Jahren (mit einem Kündigungsrecht nach 10 Jahren) zu vergeben. 1. Eckdaten des Fernheizwerkes Jährliche Wärmeerzeugung: ca. 60.000 MWh Jährliche Wärmeabgabe: ca. 80 % der Wärmeerzeugung Jährliche Netzverluste: ca. 20 % der Wärmeerzeugung Derzeitige Wärmeerzeugung: - 4 Erdgas-Heizkessel - 1 Biomethan-Blockheizkraftwerk (BHKW) mit 700 kW (th) - BHKW mit einer Leistung von 1.993 kW (th). - BHKWs decken die Grundlast ab: ca. 30 % von der Wärmeerzeugung - Primärenergiefaktor: 1,09 (laut Wärmeabrechnung für 2022) - Energieträger: 2021: 92,4 % Gas; 7,6 % Biomethan 2022: 93 % Gas; 6 % Biomethan; 1 % Strom (laut Wärmeabrechnung 2022) Netztemperaturen: 90° im Vorlauf und 50° im Rücklauf 2. Eckdaten über angeschlossene Verbrauchsstellen und Versorgungsgebiet Ca. 900 Hausanschlüsse. Es handelt sich allein um eine Kenngröße und keine Volumengarantie. Das Versorgungsgebiet entspricht dem Gebiet, wie es in der Satzung zum Anschluss an das Fernheizwerk definiert ist. 3. Wärmenetz Das Wärmenetz vom Fernheizwerk zu den Abnehmern steht derzeit im Eigentum der Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG. Aufgrund einer diffusen, nicht eindeutigen Regelung ist das Schicksal des Eigentums am Wärmenetz nach Beendigung des Erbbaurechtsvertrages nicht klar. Es liegen dazu mehrere widersprüchliche Rechtsgutachten und -auffassungen vor. Auch konnte zwischen der Stadt und der Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG insoweit kein einheitliches Verständnis gebildet werden. Netzlänge: ca. 23 km 4. Betriebspflicht und Zukunftsfähigkeit Das Fernheizwerk ist ab dem 01.01.2028 unterbrechungsfrei durch das Versorgungsunternehmen weiter zu betreiben. Zudem muss sichergestellt sein, dass die gesetzlichen Anforderungen zur Transformation des Fernheizwerkes sowie weitere notwendige Investitionen umgesetzt wer-den, sodass eine Versorgung während der gesamten Vertragslaufzeit sichergestellt ist. 5. Leistungspflichten (1) Das Versorgungsunternehmen zahlt Pacht (Erbbaurechtszins) an die Stadt Schwalbach am Taunus. (2) Die Eingehung des Erbbaurechts des Fernheizwerkes sowie die Gewährleistung der Wärmeversorgung erfolgen auf das eigene wirtschaftliche und betriebliche Risiko des Versorgungsunternehmens, also ohne von der öffentlichen Hand zu zahlendem Entgelt. Es gehört zur Grundstruktur des Projektes, dass das Versorgungsunternehmen sich durch die von ihm selbst erzielten Einnahmen aus dem Betrieb, also aus der Verwertung seiner Leistungen, refinanziert. (3) Das Versorgungsunternehmen muss Endkundendienste an die Kunden im Versorgungsgebiet erbringen und sich hierzu eine entsprechende Vertriebs- und Servicestruktur aufbauen. (4) Angemessene Endkundenpreise sind festzulegen und durch entsprechende Formeln zur Preisanpassung (Grund- und Ar-beitspreise) auch für die Zukunft sicherzustellen. (5) Vornahme notwendiger Investitionen und Ertüchtigung des Fernheizwerkes und Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. (6) Instandhaltung des Fernheizwerkes und des Wärmenetzes. (7) Beistellung des Fernwärmenetzes einschließlich etwaig notwendiger Hausanschlüsse. (8) Zähler und Zählerstandsmessung. (9) Der Bezug und Kostentragen von Strom, Gas und sonstiger betriebsnotwendiger Energie, soweit dies durch die vorhandene Infrastruktur nicht sichergestellt ist. (10) Kommunikation und Abstimmung mit der Stadt Schwalbach am Taunus (11) Erbringen von Kundenservices für die Geschäftskunden und Privatkunden (jährliche Wärmeabrechnung, Störungsannahme, managen von Trouble-Tickets, Meldung von Zwi-schenständen und Fehlerbehebungen je nach Kundentyp und SLA mit dem Kunden). (12) Realisierung des Netzbetriebes (24/7) zur Überwachung. (13) Realisierung des Fieldservices (24/7) für die Wartung und Reparatur des Netzes, der Hausanschlüsse, innerhalb mindestens marktüblicher Reaktions- und Reparaturzeiten. Dazu muss der Anbieter entsprechende Ressourcen aufbauen, um einen 24h/7d-Service für die Wartung und Reparatur des Netzes zu realisieren. (14) Wartung, Instandhaltung und Kontrolle des Netzes und der Hausanschlüsse sowie Instandsetzung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, der behördlichen Auflagen sowie der vertraglichen Bestimmungen unter Einschluss der Beschaffung der notwendi-en Ersatz- und Reservekapazitäten. (15) Konzeptionelle Vorbereitung und spätere Umsetzung notwendiger Investitionen sowie Verbesserungsmaßnahmen. (16) Erbringung von regelmäßigen Kennzahlen (Reports) für die und Abstimmung mit der Stadt Schwalbach am Taunus.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">60401-2024</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: muj7RZ9tSd