Ausschreibung
Stadt Löhne, Stadtwerke Löhne, Lieferung von Strom für den Wasserbeschaffungsverband (WBV) am Wiehen
AusfĂĽhrung:
Nordrhein-Westfalen
Frist:
26.08.2025 12:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Stadt Löhne, Stadtwerke Löhne, Lieferung von Strom für den Wasserbeschaffungsverband (WBV) am Wiehen</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) als Vollversorgung für die Abnahmestellen der Auftraggeber. Insgesamt 5 Abnahmestellen mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 3.172.034 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 3.172.034 kWh/a. Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger wie Kernkraft, Kohle oder Gas nutzen, ist nicht zulässig. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen. Lieferzeitraum: Die Stromlieferung an die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis 31.12.2027, 24:00 Uhr und umfasst somit zwei Lieferjahre. Der konkrete Lieferbeginn für jede einzelne Abnahmestelle der jeweiligen Auftraggeber ist im Datenblatt (Einzelaufstellung der Abnahmestellen, Anlage 1.2 zur Leistungsbeschreibung) aufgeführt. Die Anlage 1.2 kann durch den jeweiligen Teilnehmer bis zum konkreten Lieferbeginn modifiziert werden. Dies umfasst die Möglichkeit, Abnahmestellen hinzuzufügen oder zu entfernen. Darüber hinaus besteht auch während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit, Abnahmestellen hinzuzufügen oder zu entfernen. In solchen Fällen bleibt die für die Ausschreibung festgelegte Referenzmenge pro Lieferjahr unverändert und bildet weiterhin die Grundlage für die Stromlieferung. Maximalmenge der Beziehenden Energie: Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Urteilen vom 19. Dezember 2018 (Rs. C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und vom 17. Juni 2021 (Rs. C-23/20) sowie des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschl. v. 12. Dezember 2022 – Verg 3/22) gilt, dass eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der festgelegten Höchstgrenze ihre Wirkung verliert. Vor diesem Hintergrund erfolgt folgende Festlegung: Die maximale beziehbare Energiemenge pro Jahr und je Los beträgt 150 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge. Bei der ausgeschriebenen Referenzmenge des jeweiligen Lieferjahres handelt es sich um den Basisverbrauch des jeweiligen Teilnehmers. Dieser Basisverbrauch kann im Rahmen eines Toleranzbandes von ±20 % schwanken. Innerhalb dieses Toleranzbandes ist eine Preisanpassung bei Über- oder Unterschreitung der Referenzmenge möglich. Insgesamt bleibt jedoch sichergestellt, dass die beziehbare Energiemenge die festgelegte Maximalmenge von 150 % der Referenzmenge nicht überschreitet.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">0001</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: YbanblRhPz