Ausschreibung

Stadt Löhne, Stadtwerke Löhne, Lieferung von Erdgas

AusfĂĽhrung:

Nordrhein-Westfalen

Frist:

26.08.2025 12:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Stadt Löhne, Stadtwerke Löhne, Lieferung von Erdgas</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für 124 Abnahmestellen der Stadt Löhne, der Stadtwerke Löhne Eigenbetrieb, sowie der Wohnstadt Löhne in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt ca. 124 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch für 2026 von ca. 15.198.528 kWh und mit einem Referenzverbrauch für 2027 von ca. 15.398.528] kWh. Lieferzeitraum Die Gaslieferung an die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2026, 06:00 Uhr bis 01.01.2028, 06:00 Uhr und umfasst somit zwei Lieferjahre. Der konkrete Lieferbeginn für jede einzelne Abnahmestelle der jeweiligen Auftraggeber ist im Datenblatt (Einzelaufstellung der Abnahmestellen, Anlage 1.2 zur Leistungsbeschreibung) aufgeführt. Die Anlage 1.2 kann durch den jeweiligen Teilnehmer bis zum konkreten Lieferbeginn modifiziert werden. Dies umfasst die Möglichkeit, Abnahmestellen hinzuzufügen oder zu entfernen. Darüber hinaus besteht auch während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit, Abnahmestellen hinzuzufügen oder zu entfernen. In solchen Fällen bleibt die für die Ausschreibung festgelegte Referenzmenge pro Lieferjahr unverändert und bildet weiterhin die Grundlage für die Gaslieferung. Maximalmenge der Beziehenden Energie: Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Urteilen vom 19. Dezember 2018 (Rs. C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und vom 17. Juni 2021 (Rs. C-23/20) sowie des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschl. v. 12. Dezember 2022 – Verg 3/22) gilt, dass eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der festgelegten Höchstgrenze ihre Wirkung verliert. Vor diesem Hintergrund erfolgt folgende Festlegung: Die maximale beziehbare Energiemenge pro Jahr und je Los beträgt 150 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge. Bei der ausgeschriebenen Referenzmenge des jeweiligen Lieferjahres handelt es sich um den Basisverbrauch des jeweiligen Teilnehmers. Dieser Basisverbrauch kann im Rahmen eines Toleranzbandes von ±20 % schwanken. Innerhalb dieses Toleranzbandes ist eine Preisanpassung bei Über- oder Unterschreitung der Referenzmenge möglich. Insgesamt bleibt jedoch sichergestellt, dass die beziehbare Energiemenge die festgelegte Maximalmenge von 150 % der Referenzmenge nicht überschreitet.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">0001</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: XrFQbkqYiy