Ausschreibung
Stadt Löhne, Stadtwerke Löhne, Lieferung von Biogas (Biomethan)
AusfĂĽhrung:
Nordrhein-Westfalen
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Stadt Löhne, Stadtwerke Löhne, Lieferung von Biogas (Biomethan)</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Biogas (Biomethan) für eine Abnahmestellen der Stadtwerke Löhne Eigenbetrieb in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt ca. eine Abnahmestelle mit einem Referenzverbrauch für 2026 von ca. 4.200.000 kWh und mit einem Referenzverbrauch für 2027 von ca. 4.200.000 kWh. Bzgl. der Gestehungsvorgaben bzw. Biomethanqualität wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Vertragslaufzeit und Verlängerungsoption Der Vertrag beginnt mit dem Lieferzeitpunkt am 01.01.2026 um 06:00 Uhr und endet vorbehaltlich einer Verlängerung gemäß nachfolgender Regelung am 01.01.2028 um 06:00 Uhr. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Lieferjahr zu den gleichen Konditionen, d. h.: • zunächst vom 01.01.2028, 06:00 Uhr bis zum 01.01.2029, 06:00 Uhr, • sodann – bei fortbestehendem Vertragsverhältnis – nochmals vom 01.01.2029, 06:00 Uhr bis zum 01.01.2030, 06:00 Uhr, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit Wirkung zum jeweiligen Ende des aktuellen Lieferjahres kündigt. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss der jeweils anderen Vertragspartei spätestens zum 31. Mai des laufenden Vertragsjahres zugehen, um wirksam zum Ablauf des entsprechenden Lieferjahres (jeweils 01.01., 06:00 Uhr) zu werden. Dementsprechend sind folgende Kündigungszeitpunkte vorgesehen: • 31.05.2027 zur Beendigung des Vertrages zum 01.01.2028, 06:00 Uhr, • 31.05.2028 zur Beendigung des Vertrages zum 01.01.2029, 06:00 Uhr. Eine Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt ist unwirksam und entfaltet keine Beendigungswirkung zum nächsten Jahresbeginn. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Für die zwei weiteren Lieferjahre gilt sodann der Lieferpreis für das zweite Lieferjahr fort. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen. Maximalmenge der Beziehenden Energie: Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Urteilen vom 19. Dezember 2018 (Rs. C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und vom 17. Juni 2021 (Rs. C-23/20) sowie des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschl. v. 12. Dezember 2022 – Verg 3/22) gilt, dass eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der festgelegten Höchstgrenze ihre Wirkung verliert. Vor diesem Hintergrund erfolgt folgende Festlegung: Die maximale beziehbare Energiemenge pro Jahr und je Los beträgt 150 % der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge. Bei der ausgeschriebenen Referenzmenge des jeweiligen Lieferjahres handelt es sich um den Basisverbrauch des jeweiligen Teilnehmers. Dieser Basisverbrauch kann im Rahmen eines Toleranzbandes von ±12,5% schwanken. Innerhalb dieses Toleranzbandes ist eine Preisanpassung bei Über- oder Unterschreitung der Referenzmenge möglich. Insgesamt bleibt jedoch sichergestellt, dass die beziehbare Energiemenge die festgelegte Maximalmenge von 150 % der Referenzmenge nicht überschreitet.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">0001</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: ON6JuGHaQ0