Ausschreibung
Stadt Burgdorf - Erschließung Gewerbegebiet "Gewerbepark Nordwest" in Burgdorf - Vergabe von Planungsleistungen
AusfĂĽhrung:
Nordrhein-Westfalen
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Stadt Burgdorf - Erschließung Gewerbegebiet "Gewerbepark Nordwest" in Burgdorf - Vergabe von Planungsleistungen</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen: - Objektplanung Ingenieurbauwerke - Kanalbau (§§ 41 ff. HOAI i. V. m. Anlage 12), Leistungsphasen 1 bis 9, nebst örtlicher Bauüberwachung als besondere Leistung - Planungsbegleitende Vermessung gemäß Anlage 1 zur HOAI, 1.4.4, Leistungsphasen 1 - 4 - Objektplanung - Verkehrsanlagen - Straßenbau (§§ 45 ff. HOAI i. V. m. Anlage 13), Leistungsphasen 1 bis 9 nebst örtlicher Bauüberwachung als besondere Leistung Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Leistungsphasen 1 bis 5 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Hinsichtlich der Planungsbegleitenden Vermessung beauftragt der Auftraggeber zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Die Stadt Burgdorf beabsichtigt die Vergabe der Erschließung des 3. Bauabschnittes des Gewerbegebietes "Gewerbepark Nordwest". Das Gewerbegebiet "Gewerbepark Nordwest" unterteilt sich in 3 Bauabschnitte. Der 1. Bauabschnitt ist kurz vor Fertigstellung. Für den 2. Bauabschnitt, welcher an die Lise-Meitner-Straße angrenzt, wird derzeit gesondert der Endausbau vergeben. Nun soll der 3. Bauabschnitt folgen. Die Straßenverkehrsflächen sind auf den im Eigentum der Stadt Burgdorf befindlichen Flächen zu planen. Grunderwerb soll nicht getätigt werden. Ein Plan mit den städtischen Flächen liegt den Vergabeunterlagen bei. Die Straßenverkehrsfläche beträgt ca. 1,79 (ha). Weiterhin ist die Entwässerung des Baugebietes zu planen. Die Entwässerung soll im Trennverfahren im Freigefällekanal erfolgen. Das Schmutzwasser, welches auf den Grundstücken anfällt, soll an den Bestand in den Straßen "Lise-Meitner-Straße" sowie "Otto-Hahn-Straße" angeschlossen werden. Das Niederschlagswasser der Straßen sowie der Grundstücke soll ebenfalls an den Bestand in vorgenannten Straßen angeschlossen werden. Schmutz- sowie Regenwasserkanal sind so zu planen, dass ein Anschluss der Grundstücke nördlich sowie südlich der Straße möglich ist (Leitungskreuzungen). Ca. alle 30 m sind beim Schmutzwasserkanal Abzweige für den Anschluss der Grundstücke einzuplanen. Dabei ist die Kreuzung des RW-Kanals bereits zu berücksichtigen. Ggf. sind in Teilbereichen der öffentlichen Verkehrsflächen Auffüllungen zu berücksichtigen, damit die Umsetzung der Freigefälleentwässerung, einschließlich Übergabeschächten auf den Privatgrundstücken, ermöglicht werden kann. Eine hydraulische Berechnung ist nicht durchzuführen. Diese liegt bereits vor. Der Regenwasserkanal sowie der Schmutzwasserkanal sind an den beschlossenen, von der damaligen Planung abweichenden, B-Plan mit den Rohrdurchmessern der hydraulischen Berechnung anzupassen. Die Planung hat sich am Bestand der ersten beiden Bauabschnitte des Gewerbegebietes "Gewerbepark Nordwest" zu orientieren. Durch das Baugebiet verlaufen 2 Stck. parallel verlegte Abwasserdruckrohrleitungen DN 150 PVC-U, die umgelegt werden sollen (Neubau je Druckrohrleitung ca. 750 m). Die neue Trasse steht bereits fest und ist im Bebauungsplan berücksichtigt. Für den im Bestand vorhandenen Hochpunkt mit Be- und Entlüftungsventil wird auftraggeberseitig in Abhängigkeit von den Geländehöhen eine neue Lage festgelegt. Die vom Bieter durchzuführende planungsbegleitende Vermessung zur Erschließung ist auf die neue Trasse der Druckrohrleitung auszuweiten, damit anhand dieser die neue Lage des Hochpunktes auftraggeberseitig ermittelt werden kann. Die neue Trasse einschließlich Hochpunkt für das Be- und Entlüftungsventil sowie dem Altbestand (hierzu liegen digitale Daten vor) sind nach Vorgaben des Auftraggebers in den Lageplan aufzunehmen. Die zu veranschlagenden Planungskosten der Maßnahme werden auf 280.000,00 EUR netto geschätzt.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">789-24</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: NX4aRnMDEG